UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager
Bern, 04.11.2019 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 31. Oktober 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Nördlich Lägern.
Die am 31. Oktober 2019 vom UVEK erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Stadel 1 (NSG 17-03) im Standortgebiet Nördlich Lägern.
Damit hat das UVEK seit August 2018 insgesamt 16 Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt (Anhang: Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen). Davon sind 10 bereits rechtskräftig.
In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen. Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.
2016 bis 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.
Mit den Sondierbohrungen untersucht die Nagra seit diesem Jahr den geologischen Untergrund genauer. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochradioaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle 23 beantragten Sondierbohrungen durchführen: Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.
Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75, 079 763 86 11
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html