Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2016 auf 1,3 Rappen pro Kilowattstunde
Bern, 24.06.2015 - Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2016 einen Zuschlag von 1,3 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Hauptgrund der Erhöhung ist der kontinuierliche Zubau von neuen Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds. Mit diesem Fonds werden die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte, die Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen finanziert.
Das Energiegesetz legt das Maximum des Netzzuschlags auf 1,5 Rappen/kWh fest (davon 0,1 Rappen/kWh für Gewässersanierungsmassnahmen nach Art. 83a des Gewässerschutzgesetzes und Art. 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei). Im Rahmen dieses Maximums muss der Bundesrat die effektiv notwendige Höhe des Netzzuschlags festlegen. Er berücksichtigt dabei die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien (Art. 15b Abs. 4 Energiegesetz). Wenn der erhobene Netzzuschlag zur Finanzierung der oben genannten Verwendungszwecke nicht mehr ausreicht, kann der Bundesrat den Netzzuschlag erhöhen.
9 Franken mehr pro Haushalt
Um die Liquidität des Netzzuschlagsfonds weiterhin zu gewährleisten (siehe Kasten), erhöht der Bundesrat den Netzzuschlag per 1. Januar 2016 auf 1,3 Rappen/kWh (2015: 1,1 Rappen/kWh). Die Belastung durch den Netzzuschlag für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4`500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 58.50 Franken pro Jahr (2014: 49.50 Franken).
Um stromintensive Grossverbraucher zu entlasten, wurde in dem per 1. Januar 2014 revidierten Energiegesetz die Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Unternehmen ausgebaut. Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mehr als 5% ihrer Bruttowertschöpfung können sich den Netzzuschlag teilweise oder vollumfänglich zurückerstatten lassen, wenn sie sich in einer Zielvereinbarung mit dem Bund zur Steigerung ihrer Energieeffizienz verpflichten. Für kleine und mittlere Unternehmen ohne Anspruch auf diese Rückerstattung bedeutet die Erhöhung des Netzzuschlags allerdings spürbar höhere Stromkosten.
Hauptgrund der Erhöhung ist der kontinuierliche Zubau neuer Anlagen
2016 werden viele neue KEV-Anlagen in Betrieb gehen, die im laufenden Jahr eine Finanzierungszusage erhalten:
- Im April 2015 erhielten 2‘541 Photovoltaik-Anlagen eine Förderzusage. Die Warteliste für Photovoltaik-Anlagen konnte damit bis und mit Anmeldedatum 20. September 2011 abgebaut werden.
- Tausende Projektanten von kleinen Photovoltaik-Anlagen unter 30 kW Leistung erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Einmalvergütung, die rund 30% der Investitionskosten abdeckt. 2016 werden für die Auszahlung dieser Einmalvergütungen 100 Millionen Franken veranschlagt.
- Im Oktober 2015 werden weitere 48 Biomasse-, 11 Windkraft- und 82 Kleinwasserkraftwerke in die Förderung aufgenommen.
- Viele Anlagen, die bereits über eine Zusage für die KEV verfügen, aber bisher noch nicht gebaut wurden (laufende Bewilligungsverfahren oder noch im Bau), werden im Jahr 2016 in Betrieb gehen.
Nur ein Teil der KEV-Vergütungen wird durch den Netzzuschlagfonds finanziert. Der Rest muss durch Einnahmen aus dem Stromverkauf am Markt gedeckt werden. Der Strommarktpreis ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Rp./kWh gesunken und für die nächsten Jahre ist ebenfalls von einem tiefen Marktpreis (4 Rp./kWh) auszugehen. Das hat zur Folge, dass die bestehenden KEV-Verpflichtungen den Netzzuschlagsfonds im Vergleich zum Vorjahr um zusätzliche rund 20 Millionen Franken belasten werden.
Die Auszahlungen aus dem Netzzuschlagfonds belaufen sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf 843 Millionen Franken. Mit dem aktuell geltenden Netzzuschlag von 1,1 Rp./kWh werden zusammen mit den Erträgen aus dem Stromverkauf und dem Fondsübertrag aus dem Vorjahr Einnahmen von 798 Millionen Franken erzielt. Die Liquidität des Netzzuschlagfonds kann damit nicht durchgängig gewährleistet werden. Durch die Erhöhung des Netzzuschlags per 1. Januar 2016 auf 1,3 Rp./kWh (inklusive Gewässersanierungsabgabe von 0,1 Rp./kWh) entstehen Mehreinnahmen von jährlich rund 120 Millionen Franken.
Die Kostenstruktur 2016 sieht wie folgt aus (in Klammern jeweils Zahlen für 2015):
- KEV-Vergütungen: 564 Mio.Fr. (449 Mio.Fr.)
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen: 100 Mio.Fr. (157 Mio.Fr.)
- Mehrkostenfinanzierung: 30 Mio.Fr. (30 Mio.Fr.)
- Wettbewerbliche Ausschreibungen: 41 Mio.Fr. (41 Mio.Fr.)
- Ausgleichsenergie: 5 Mio.Fr. (5 Mio.Fr.)
- (Teil-)Rückerstattungen an Grossverbraucher: 32 Mio.Fr. (16 Mio.Fr.)
- Vollzugskosten: 12 Mio.Fr. (12 Mio.Fr.)
- Gewässersanierungsmassnahmen: 59 Mio. Fr. (59 Mio.Fr.)
Total: 843 Mio.Fr. (769 Mio.Fr.)
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