Revision der energieEtikette für Personenwagen

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat hat heute einer Revision der Energieverordnung zugestimmt. Davon betroffen ist insbesondere die energieEtikette für Personenwagen. Die Hürde, in eine gute Effizienzkategorie eingeteilt zu werden, wird für schwere Fahrzeuge erhöht. Zusätzlich wird die Darstellung der CO2-Emissionsmenge aufgewertet, indem sie auch als Grafik auf der energieEtikette erscheint. Neu enthält die Etikette die Information, ob ein Dieselfahrzeug über einen Partikelfilter verfügt. Die aktuelle Revision der Energieverordnung bringt zudem einen neuen Anhang, mit dem eine energieEtikette für Raumklimageräte eingeführt wird. Die Änderungen treten per 1. Juli 2006 in Kraft.

Seit März 2003 muss die energieEtikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die energieEtikette unterteilt die Personenwagen in die Effizienzkategorien A bis G, wobei A für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug steht. Die Etikette ermöglicht den bewussten Einbezug von Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Autokauf.

Die energieEtikette ist auf eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz neuer Fahrzeuge ausgerichtet. Deshalb wird die energieEtikette alle zwei Jahre an die aktuellen Verhältnisse angepasst und die Kriterien werden verschärft. Mit der aktuellen Revision der Energieverordnung  (EnV) werden zudem die bisherigen Mängel der energieEtikette, insbesondere die Gewichtsproblematik, entschärft.

Die Methode zur Berechnung der Effizienzkategorie beruht auf dem Treibstoffverbrauch im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Mit der alten Berechnungsmethode wurden schwere Fahrzeuge mit hohem Verbrauch eher zu gut bewertet. Bei der neuen Berechnungsformel wurde der Einfluss des Fahrzeuggewichts nun deutlich abgeschwächt.

Eine weitere Änderung betrifft die CO2-Emissionsangabe, die nicht mehr nur als Zahlenwert in Gramm pro Kilometer (g/km), sondern als Grafik optisch gut sichtbar auf der energieEtikette dargestellt wird.

Bei dieselbetriebenen Fahrzeugen informiert die energieEtikette neu darüber, ob das Fahrzeug über einen Partikelfilter verfügt oder nicht.

Durch die Änderung der Kategoriengrenzen wird eine Anpassung der Verordnung über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) notwendig. Angepasst wird ebenfalls der durchschnittliche CO2-Emissionswert aller angebotenen Neuwagen: er beträgt neu 204 g/km.

Der überarbeitete Anhang 3.6 der Energieverordnung (EnV) sowie die UVEK Verordnung treten per 1. Juli 2006 in Kraft. Für deren Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten.

Energieetikette für Raumklimageräte

Per 1. Juli 2006 wird die Deklaration des Energieverbrauchs mittels energieEtikette für Raumklimageräte eingeführt. In Anpassung an das EU-Recht wird die EnV zu diesem Zweck mit dem neuen Anhang 3.8 ergänzt.


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