Ab Januar 2012 gilt die revidierte Energieetikette für Personenwagen

Bern, 15.12.2011 - Im Juni hat der Bundesrat die Revision der Energieetikette für neue Personenwagen verabschiedet. Die revidierte Verordnung bringt ab Januar 2012 einige wichtige Anpassungen und Verbesserungen.

  • Bestimmung der Energieeffizienzkategorie: In der neuen Berechnungsformel wird der absolute Treibstoffverbrauch mit 70 % stärker gewichtet als bei der alten Etikette (60 %). Ausserdem ist die Etikette neu auch für Personenwagen mit alternativem Antriebskonzept anwendbar. Dazu gehören Elektroautos und Plug-in-Hybride.
  • Anpassung an das aktuelle Fahrzeugangebot: Neu wird die Etikette jährlich aktualisiert (bisher nur alle 2 Jahre). Durch die laufende Verbesserung der Energieeffizienz der Neuwagen, kann dies dazu führen, dass ein Modell im Dezember in der Effizienzkategorie A eingestuft wird und bereits im Januar in die Kategorie B zurückfällt.
  • Zusatzinformationen: Die Etikette enthält neu Zusatzinformationen, beispielsweise die Emissionsvorschrift (EURO4, EURO5 etc.), die das Fahrzeug erfüllt oder die Typengenehmigungsnummer des Automodells.
  • Werbung: Ab Januar 2012 muss Werbung in Printmedien, Fernsehen, Internet und im Kino für ein konkretes Fahrzeugmodell immer auch Angaben zum Energieverbrauch und CO2-Ausstoss enthalten.

Verbrauchskatalog 2012

Der neuste «Verbrauchskatalog 2012» von TCS und BFE ist soeben erschienen. Er enthält neben der Fahrzeugliste mit allen in der Schweiz angebotenen Neuwagenmodellen auch zahlreiche interessante Informationen rund um die Energieeffizienz von Personenwagen. Der Katalog kann im Neuwagenhandel von Kaufinteressierten gratis bezogen werden. Die elektronische Version des Katalogs ist unter www.energieetikette.ch verfügbar.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75



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