Sicherheitstechnische Überprüfung bestätigt Standortvorschläge der Nagra

Bern, 26.02.2010 - Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat die von der Nagra Ende 2008 vorgeschlagenen Standortgebiete für den Bau von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit überprüft. In seinem Gutachten, zu dem auch die Kommission für nukleare Entsorgung (KNE), das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) und weitere Experten beigetragen haben, bescheinigt das ENSI der Nagra eine fachlich fundierte, umfassende und nachvollziehbare Analyse der geologischen Grundlagen. Aufgrund der Überprüfung stimmt das ENSI den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg zu.

Im April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet und damit die Verfahren und Kriterien für die Standortsuche festgelegt. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt ist dabei oberstes Ziel.

Ende 2008 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) geologische Standortgebiete vorgeschlagen, die für den Bau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA), eines Lagers für hochradioaktive Abfälle (HAA) oder für ein so genanntes Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) in Frage kommen. Die Nagra musste sich dabei an die Vorgaben aus dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager halten und ihre Vorschläge ausschliesslich aufgrund der dort definierten Kriterien zur Sicherheit und zur technischen Machbarkeit dokumentieren, beurteilen und begründen.

Auswahlkriterien im Sachplan definiert

Konkret musste die Nagra aufzeigen, wie die Zuteilung der Abfälle auf die beiden Lagertypen (SMA- und HAA-Lager) erfolgen soll, welche geologischen Anforderungen ein Standort aufgrund der zugeteilten Abfälle erfüllen muss, welche geologisch-tektonischen Grossräume den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, welches die potenziellen Wirtgesteine in diesen Grossräumen sind und wo diese Wirtgesteine in geeigneter Tiefe, Mächtigkeit und untertägiger Erschliessbarkeit vorkommen.

Aufgrund dieser Kriterien identifizierte die Nagra sechs potenzielle Standortgebiete für ein SMA-Lager (siehe auch Medienmitteilung BFE vom 6. November 2008): Südranden (Kanton SH), Zürcher Weinland (Kantone ZH und TG), Nördlich Lägeren (Kantone ZH und AG), Bözberg (Kanton AG), Jura-Südfuss (Kantone SO und AG) und Wellenberg (Kantone NW und OW). Die drei Standortgebiete Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg eignen sich sowohl für ein SMA-Lager, ein HAA-Lager oder ein Kombilager.

ENSI bestätigt Standortvorschläge der Nagra

Die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete wurden in den letzten Monaten vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft. Das ENSI hat dazu auch Stellungnahmen und Fachwissen der Kommission für nukleare Entsorgung (KNE), des Bundesamts für Landestopographie (swisstopo) sowie weiterer Experten und spezialisierter Ingenieurbüros beigezogen (Anhang: Faktenblatt zum ENSI-Gutachten, Faktenblatt zur KNE-Stellungnahme).

In seinem heute veröffentlichten Gutachten zur  Überprüfung der vorgeschlagenen Standortgebiete kommt das ENSI zum Schluss, dass die Analysen der Nagra korrekt und nachvollziehbar und die geologischen Grundlagen umfassend und gut dokumentiert sind, dass alle relevanten Informationen für die Auswahl der Standortgebiete ausreichend berücksichtigt wurden und dass die Nagra die im Sachplan vorgegebenen Kriterien stufengerecht und korrekt angewendet hat.

Auch die KNE, die sich bei ihrer Stellungnahme zuhanden des ENSI auf die zentralen sicherheitsrelevanten Themen konzentriert hat, bescheinigt der Nagra eine hohe Transparenz, fachliche Kompetenz beim Verfassen der Projektdokumentation sowie grosse Kooperationsbereitschaft bei Rückfragen und zusätzlichem Informationsbedarf der Sicherheitsbehörden. In ihrer Stellungnahme weist die KNE aber auch auf offene Fragen insbesondere bei der Bautechnik hin, die in den nächsten Etappen beantwortet werden müssen.

Aus der Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit stimmen sowohl das ENSI als auch die KNE den von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten für das SMA-Lager (Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg) und für das HAA-Lager (Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg) zu.

Stellungnahme der KNS in 2 Monaten

Das Gutachten des ENSI wird nun der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme der KNS, die das UVEK und den Bundesrat in grundsätzlichen Fragen der nuklearen Sicherheit berät, wird in rund zwei Monaten erwartet.

Bundesrat entscheidet 2011

Sobald die KNS-Stellungnahme und damit alle behördlichen Gutachten vorliegen, erstellt das BFE einen Ergebnisbericht. Dieser wird in eine dreimonatige Anhörung bei Kantonen, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen geschickt und dem Bundesrat voraussichtlich Mitte 2011 vorgelegt. Der Bundesrat entscheidet dann, welche Standortgebiete im Sachplan festgelegt werden und damit im weiteren Auswahlverfahren in Etappe 2 verbleiben.

Die im Sachplan festgelegten Standortgebiete werden in Etappe 2 auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie eingeengt. In der letzten Etappe 3, die voraussichtlich von 2014/15 bis 2018/19 dauert, werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht und die sicherheitstechnischen und geologischen Kenntnisse zum Beispiel durch Sondierbohrungen weiter vertieft, bevor die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für die Lager einreichen kann.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Toni Treier, Leiter Kommunikation ENSI, 056 460 85 70



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

Medienmitteilungen des BFE abonnieren

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-32016.html