Hochspannung beim grünen Strom: Wer erhält die Einspeisevergütung?
Bern, 18.08.2008 - Rund 5'000 Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung sind zwischen Mai und Ende Juli 2008 eingegangen. Dies beweist das grosse Interesse an diesem neuen Förderinstrument und das Potenzial der grünen Stromproduktion, das damit erschlossen werden kann. In diesen Tagen verschickt die swissgrid AG, die im Auftrag des Bundes das Anmeldeverfahren durchführt, die ersten Bescheide, mit denen die Produzenten darüber informiert werden, ob ihre angemeldeten Anlagen ab 2009 von der Einspeisevergütung profitieren können.
Seit dem 1. Mai 2008 können Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse ihre Anlagen für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Bis Ende Juli sind bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid AG, die im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, rund 5'000 Anmeldungen eingegangen, 3'500 davon alleine am 1. und 2. Mai. Die Zahl der neuen Anmeldungen hat sich in der Zwischenzeit bei rund 30 Anmeldungen pro Woche eingependelt.
Die Zwischenbilanz der Anmeldungen per Ende Juli 2008 ist eindrücklich und unterstreicht das riesige Interesse an diesem neuen Förderinstrument und das Potenzial zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (Tabelle "Anzahl Anmeldungen und positive Bescheide": siehe Dateianhang).
Die swissgrid hat diese Anmeldungen in den letzten Wochen detailliert geprüft und ausgewertet. Dabei wurden zahlreiche mehrfach angemeldete Anlagen identifiziert aber auch Anmeldungen für Grossanlagen - insbesondere Windparks -, für die keine planerische Grundlage besteht oder die nicht zonenkonform sind. Solche Anlagen werden voraussichtlich nie realisiert, müssen aber vorläufig - mit entsprechendem Vorbehalt - im System der Einspeisevergütung berücksichtigt werden.
Erste Bescheide werden in diesen Tagen verschickt
Gestützt auf die detaillierte Auswertung der Anmeldungen verschickt die swissgrid in diesen Tagen die ersten Bescheide, mit welchen die Produzenten informiert werden, ob ihre Anlagen für die kostendeckende Einspeisevergütung berücksichtigt oder auf eine Warteliste gesetzt werden.
Welche Anlagen erhalten die Einspeisevergütung?
- Grundsätzlich erhalten alle korrekt angemeldeten Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. April 2008 ans Netz gegangen sind oder zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Baubewilligung verfügten, einen positiven Bescheid und werden damit für die Einspeisevergütung berücksichtigt.
- Als zweites Kriterium gilt das Datum der Anmeldung. Bei gleichem Anmeldedatum hat die jeweils grösste Anlage Vorrang vor den kleineren Anlagen. Dieses Kriterium kommt gemäss der aktuellen Auswertung der Anmeldungen nur bei den Photovoltaik-Anlagen zur Anwendung, für die an den ersten zwei Tagen über 1'000 Anmeldungen eingegangen sind.
- Als drittes Kriterium muss die Anlage im gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckel der jeweiligen Technologie (Energiegesetz, Artikel 7a, Absatz 4) sowie bei der Photovoltaik im Zubaukontingent (Energieverordnung, Artikel 3f) Platz finden.
Bescheidstopp für Photovoltaik verfügt
Gemäss der revidierten Energieverordnung muss das BFE auf Basis der Kostenentwicklungen jedes Jahr ein Zubaukontingent für Photovoltaik-Anlagen festlegen. Die Festlegung dieser Kontingente soll sicherstellen, dass sich der Zubau kontinuierlich entwickelt.
Für die Startphase der kostendeckenden Einspeisevergütung hat das BFE für bestehende Anlagen ein spezielles Zubaukontingent von 20 MWp festgelegt. Darin finden alle korrekt angemeldeten Anlagen Platz, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. April 2008 in Betrieb genommen wurden oder zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Baubewilligung und die Stellungnahme des Netzbetreibers verfügten. Das Jahres-Zubaukontingent 2008 für Neuanlagen, für die bis zum 30.04.08 noch keine Baubewilligung vorlag, wurde auf 5 MWp festgelegt.
Die aktuelle Auswertung der Anmeldungen zeigt, dass das Jahres-Zubaukontingent 2008 für Neuanlagen ausgeschöpft ist. Das BFE hat deshalb einen Bescheidstopp verfügt und die swissgrid angewiesen, für Anlagen, die im Jahres-Zubaukontingent nicht Platz finden, keine weiteren positiven Bescheide auszustellen. Diese Anlagen werden automatisch auf eine Warteliste gesetzt.
Damit können zurzeit nur Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden, die zwischen dem 1.1.2006 und 30.4.2008 in Betrieb gegangen sind oder zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Baubewilligung verfügten sowie einige wenige der grössten angemeldeten Anlagen (es handelt sich dabei um angemeldete Anlagen mit mehr als 2 MWp Leistung), die im Jahres-Zubaukontingent 2008 Platz finden.
Das BFE wird in den nächsten Monaten das Jahres-Zubaukontingent 2009 festlegen. Von diesem werden zuerst die Anlagen auf der Warteliste profitieren, dies nach Massgabe des Anmeldedatums und der Anlagengrösse (bei gleichem Anmeldedatum). Die Produzenten können ihren Strom in der Zwischenzeit auf dem freien Ökostrommarkt, zum Beispiel an einer Ökostrombörse, vermarkten.
Festzuhalten ist, dass die kostendeckende Einspeisevergütung trotz Kontingentierung innert sehr kurzer Zeit einen Zubau bei der Photovoltaik von rund 20 MWp installierter Leistung ermöglicht (im Vergleich zu 22 MWp total installierter Leistung im Jahr 2005).
Herausgeber
Bundesamt für Energie
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