Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung (Anhang 3.6 EnV) trat per 1. Oktober 2002 in Kraft und wurde im 2004 und im 2006 aufgrund des technischen Fortschritts und der bisherigen Erfahrungen leicht angepasst. Sie wurde 2011 vollständig überarbeitet. Der Bundesrat hat die Energieeffizienzverordnung per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Einteilung in die Effizienzkategorie wird neu jährlich aufgrund der technischen Entwicklung angepasst. Die jährlich ändernden Werte sind in einer präzisierenden UVEK-Verordnung geregelt.

Der Anhang 4.1 zur Energieeffizienzverordnung «Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Personenwagen» sowie die ihn konkretisierenden «Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen» gelten für serienmässig hergestellte Neuwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg und mit maximal neun Sitzplätzen inklusive Führer oder Führerin.

Fachkontakt
Letzte Änderung 02.12.2020

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/die-energieetikette-fuer-personenwagen/rechtliche-grundlagen.html