FAQ – CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge

Vorbemerkung: Die Fragen und Antworten stehen unter dem Vorbehalt des Bundesratsentscheids zur Revision der CO2-Verordnung. Der Entscheid erfolgt voraussichtlich Anfang des 2. Quartals 2025. Der letzte publizierte Stand entspricht der Vernehmlassungsvorlage und ist unter folgendem Link ersichtlich (Vorlage 2): https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/57/cons_1

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Vorgehen für Fahrzeugimporteure

Was sind Emissionsgemeinschaften?

Wer muss sich auf dem eGovernment Portal UVEK anmelden?

Wie weiss ich als Importeur vor der Zulassung, ob mein Fahrzeug unter die CO2-Emissionsvorschriften fällt?

Welche Pflichten haben die Importeure vor der Zulassung?

Wie geht jemand vor, der sich als Grossimporteur anmelden will?

Nutzung der digitalen Vollzugsdienste

Was sind die Voraussetzungen, damit die Services auf dem eGovernment Portal UVEK genutzt werden können?

Kann ein Nutzer auf dem eGovernment Portal mehrere Grossimporteure verwalten?

Wie erfolgen die Abtretungen?

Grundlegendes zu den CO2-Emissionsvorschriften

Was ist eine Abtretung eines importierten SNF? Wie kann ein Fahrzeug abgetreten werden?

An wen richten sich die Vorschriften?

Welche Fahrzeuge gelten als schwere Nutzfahrzeuge?

Welche Fahrzeuge sind vom Geltungsbereich ausgenommen?

Was gilt als erstmalige Inverkehrsetzung? Fallen Occasionsfahrzeuge unter die Vorschriften?

Welches Datum ist bei der Sanktionsberechnung massgebend? Was ist das Referenzjahr?

Wann ist die Sanktion fällig?

Was passiert mit den erhobenen Sanktionen?

Sanktionsberechnung

Welches Datum ist bei der Sanktionsberechnung massgebend?

Was ist eine Abtretung eines importierten schweren Nutzfahrzeuges? Wie kann ein Fahrzeug abgetreten werden?

Welches sind die massgebenden CO2-Emissionen?

Was ist eine Fahrzeug-Untergruppe?

Wie wird die individuelle CO2-Zielvorgabe berechnet?

Wie werden die durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte berechnet?

Wie wird die Sanktion berechnet?


Fachkontakt
Letzte Änderung 14.10.2024

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