Die Schweiz übernimmt eine EU-Verordnung zu Schweissgeräten, die per 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Als Folge dieser Mindestanforderungen werden Schweissgeräte in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Zudem stellen die Hersteller bessere Informationen etwa zum Verbrauch von Schweissdraht und Schutzgas zur Verfügung. Fortschritte gibt es auch bei der Lebensdauer: So wird es einfacher, Schweissgeräte zu reparieren, und die einzelnen Bestandteile zu entsorgen beziehungsweise zu verwerten.

Dokumente
- Mindestanforderungen für neue Schweissgeräte
(PDF, 538 KB, 09.08.2021) ID: 10391 | 663
Revision der Energieeffizienzverordnung EnEV
- Revision der Energieeffizienzverordnung EnEV
(PDF, 1.1 MB, 15.05.2020) ID: 10094 | 629
Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)
- Beispiel der notwendigen Inhalte einer Konformitätserklärung gemäss Energieeffizienzverordnung
(PDF, 454 KB, 21.04.2022) ID: 10840 | 432
- Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV). Energieverbrauchskennzeichnung und Effizienzvorschriften
(PDF, 953 KB, 01.04.2021) ID: 8978 | 432
Letzte Änderung 15.05.2020