FAQ - Guichet Unique Windenergie
Wer sind die «Kunden» des Guichet Unique Windenergie? Wer darf sich an den Guichet Unique wenden?
Grundsätzlich dürfen sich alle interessierten Personen bei Fragen im Zusammenhang mit Windenergie in der Schweiz an den Guichet Unique wenden. Diese zentrale Anlaufstelle wurde jedoch vor allem im Hinblick auf die Koordination der Stellungnahmen und Bewilligungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit Windenergieanlagen eingerichtet. Dadurch sind ProjektentwicklerInnen sowie kantonale und kommunale Behörden zentrale «Kunden» des Guichet Unique.
Ist der Guichet Unique eine Leitbehörde?
Nein, der Guichet Unique ist keine Leitbehörde im Sinne von Art. 62a RVOG.
Treten bei den Stellungnahmen der Bundesstellen Differenzen auf, kann der GU jedoch den Dialog suchen. Das Ziel solcher Vermittlungsprozesse ist der Informationsaustausch und die Suche nach Lösungen. Die Beschlusskompetenzen bleiben jedoch weiterhin bei den rechtlich für die jeweiligen Sachfragen zuständigen Bundesstellen.
Koordiniert der Guichet Unique auch die kantonalen Verfahren (Richtplanung, Nutzungsplanung, UVP, Baubewilligung)?
Nein, mit der Einführung des Guichet Unique Windenergie geht keine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Kantonen einher. Die Kantone sind weiterhin für ihre kantonalen Planungs- und Bewilligungsverfahren zuständig.
Muss ich alle technischen Beurteilungen eines Vorprojekts gleichzeitig beantragen?
Grundsätzlich kann jede technische Beurteilung eines Vorprojekts einzeln durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, technische Beurteilungen von Vorprojekten möglichst gebündelt zu beantragen, insbesondere diejenigen von MeteoSchweiz, vom BAZL, von skyguide und des VBS.
Wer ist für die Abwicklung von Fördermassnahmen im Zusammengang mit Windenergie zuständig?
Für die Abwicklung von Fördermassnahmen im Zusammengang mit Windenergie (KEV, EVS, Investitionsbeiträge, Gleitende Marktprämie) ist die Firma Pronovo zuständig. Sie finden weitere Informationen dazu auf www.pronovo.ch. Für die Projektierungsbeiträge ist das BFE zuständig. Sie finden weitere Informationen dazu auf Förderung Windenergie.