Für den Netzanschluss eines Windenergieprojekts ist eine Plangenehmigung des ESTI nötig (= Baubewilligung für elektrische Anlagen). Es gibt zwei Typen von Plangenehmigungsverfahren: das ordentliche Verfahren und das vereinfachte Verfahren. Im Normalfall muss für den Netzanschluss von Windenergieanlagen das ordentliche Verfahren durchgeführt werden und mit dem vom Kanton geführten Verfahren (für die Nutzungsplanung bzw. Baubewilligung) koordiniert werden.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens werden verschiedene Bundesstellen durch das ESTI angehört. Die Anzahl der anzuhörenden Bundesstellen ist abhängig von den Eigenschaften des Netzanschlusses.
Vorgehen
Die Gesuchsformulare für die Plangenehmigung finden Sie auf der Website des ESTI: Gesuchsformulare - Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI.