Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher

Eine Projektierungszone dient dazu, ein Gebiet für künftige Leitungen freizuhalten. In einer Projektierungszone darf während maximal acht Jahren nichts realisiert werden, was den Bau einer neuen Leitung beeinträchtigen könnte. Die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) kann beim Bundesamt für Energie Projektierungszonen beantragen.

Eine Projektierungszone kann Grundeigentümer einschränken. Aus diesem Grund sind Projektierungszonen Teil des Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Dieser Datensatz enthält alle gültigen Projektierungszonen. Darin finden sich auch beantragte Projektierungszonen, falls der zuständige Kanton für die öffentliche Auflage den ÖREB-Kataster verwendet.

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Letzte Änderung 23.11.2021

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