Erneuerbare Energien
Einspeisevergütung
Das Einspeisevergütungssystem (KEV) wurde 2009 eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu fördern.
Förderung Photovoltaikanlagen
Einmalvergütungen und die gleitende Marktprämie sind die Instrumente des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Einmalvergütung für PV-Grossanlagen
Photovoltaik-Grossanlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und einem hohen Winteranteil erhalten eine Förderung in der Höhe von max. 60% der Investitionskosten, vorausgesetzt sie werden bis Ende 2025 teilweise und bis Ende 2030 vollständig in Betrieb genommen.
Förderung Biomasse
Für Holzkraftwerke, Biogas- und Klärgasanlagen besteht ab 2025 ein Wahlrecht zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie.
Förderung Wasserkraft
Ab 2025 besteht für Wasserkraftanlagen ein Wahlrecht zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie.
Förderung Windenergie
Projektanten von Windenergieanlagen können ab 2025 zwischen einem Investitionsbeitrag oder der gleitenden Marktprämie wählen.
Förderung Geothermie
Projekte zur direkten Geothermie-Nutzung für die Wärmeerzeugung werden mit Beiträgen für die Prospektions- und Erschliessungsphase unterstützt.
Mehrkostenfinanzierung
Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) ist das Vorgängermodell der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). MKF-Anlagen erhalten von ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Jahresmittel eine Vergütung von durchschnittlich 15 Rp./kWh (bzw. 16 Rp./kWh bei Anlagen, die zwischen 1992 und 1999 in Betrieb genommen wurden).
Referenz-Marktpreise
Die Referenz-Marktpreise bestimmen sowohl die Einspeiseprämie für Produktionsanlagen mit Einspeisevergütung (KEV) als auch die Höhe der gleitenden Marktprämie.
WACC – Kalkulatorischer Zinssatz
Kalkulatorische Zinssätze für Förderinstrumente für erneuerbare Energien
Guichet Unique Windenergie
Der Guichet Unique Windenergie ist die zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe des Bundes für Anliegen im Zusammenhang mit Windenergie.