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Förderung Wasserkraft

Ab 2025 besteht für Wasserkraftanlagen ein Wahlrecht zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie. Zudem können ab 2025 Gesuche um einen Projektierungsbeitrag gestellt werden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40 % der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.

Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW haben Anspruch auf eine Marktprämie, sofern sie die Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen.

Die entsprechenden Gesuche sind beim Bundesamt für Energie einzureichen.

Investitionsbeiträge Wasserkraft

Für anspruchsberechtigte Bauvorhaben von Klein- und Grosswasserkraftwerken können beim Bundesamt für Energie Investitionsbeiträge beantragt werden.

Projektierungsbeiträge

Ab 1. Januar 2025 können für neue Wasserkraftanlagen oder erhebliche Erweiterungen von Wasserkraftanlagen beim Bundesamt für Energie Projektierungsbeiträge beantragt werden.

Gleitende Marktprämie Wasserkraft

Für anspruchsberechtigte Bauvorhaben von Klein- und Grosswasserkraftwerken kann beim BFE eine gleitende Marktprämie beantragt werden.

Marktprämie Grosswasserkraft

Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW haben Anspruch auf eine Marktprämie, sofern sie die Elektrizität am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Marktprämie wurde 2018 zur Unterstützung bestehender Grosswasserkraftanlagen eingeführt, beträgt höchstens 1 Rp./kWh und ist auf fünf Jahre beschränkt (2018 bis 2022).