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Referenz-Marktpreise

Referenz-Marktpreis gemäss Art. 15 EnFV

Die Referenz-Marktpreise sind massgebend für die Festlegung der Einspeiseprämie für Erzeugungsanlagen mit Einspeisevergütung (sog. KEV).

Seit dem 1. Januar 2026 entspricht der vierteljährliche Referenz-Marktpreis zudem dem schweizweit harmonisierten Preis nach Art. 15 Abs. 1 EnG. Er kommt dann zur Anwendung, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung für erneuerbaren Strom einigen können.

Referenz-Marktpreise für die gleitende Marktprämie gemäss Art. 30aquinquies EnFV

Die Referenz-Marktpreise bestimmen, wie hoch die gleitende Marktprämie ausfällt: Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenz-Marktpreis. Für die Berechnung wird der Referenz-Marktpreis nach Artikel 15 EnFV verwendet, zuzüglich eines Preises für die Herkunftsnachweise.

Publikation

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Publikation erfolgt jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende, um 12.00 Uhr:

  • Q2 2026: 14. Juli 2026, um 12.00 Uhr
  • Q3 2026: 14. Oktober 2026, um 12.00 Uhr
  • Q4 2026: 15. Januar 2027, um 12.00 Uhr

Publikationsplattform der XML und CSV-Dateien ist I14Y. Im Fall einer ungenügenden Datenqualität werden die Publikationsdaten nicht zwingend eingehalten.

Weiterführende Informationen