Spannungserhöhung der Gemmileitung als Massnahme in einer drohenden Strommangellage bereit
Bern, 29.11.2023 - Die Massnahme einer vorübergehenden Spannungserhöhung der Gemmileitung im Fall einer drohenden Strommangellage ist bereit. Nach erfolgreicher Testphase im letzten Winter kann bei der Höchstspannungsleitung Bickigen-Chippis nun bei Bedarf innert weniger Tage die Spannung erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Entwürfe der dazu nötigen Verordnungen zur Kenntnis genommen.
Erhöhte Kapazitäten im Übertragungsnetz ermöglichen, kurzfristig ein Maximum an Strom importieren zu können und so Engpässe in der Schweiz zu entlasten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ist nach dem erfolgreichen Testbetrieb der Gemmileitung im Winter 2022/23 operativ vorbereitet.
Die Höchstspannungsleitung zwischen Bickigen (BE) und Chippis (VS) wurde Anfang der 1960er Jahre für eine Betriebsspannung von 380 Kilovolt gebaut. In der Folge wurde sie jedoch nur mit einer Spannung von 220 kV betrieben. Das Bundesamt für Energie (BFE) hatte Swissgrid die Plangenehmigung für die Erhöhung der Betriebsspannung auf 380 kV im Februar 2022 erteilt. Weil dagegen ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft, kann die Spannungserhöhung nur in einer drohende Mangellage vom Bundesrat verordnet werden.
Bei Bedarf kann Swissgrid innerhalb von zwei bis vier Tagen die Spannung auf der Gemmileitung von 220 auf 380 kV erhöhen. Dazu wird es den Entscheid des Bundesrats benötigen. Dann würden die jetzt vorbereiteten Verordnungen zeitlich befristet in Kraft gesetzt.
Zusammen mit der schon auf 380 kV umgestellten Leitung Bassecourt-Mühleberg ergibt dies in einer drohenden Strommangellage eine sich optimal ergänzende und starke Transportachse zwischen der Nord- und Südgrenze der Schweiz. Diese Massnahme bewirkt:
- Sicherstellen der Importkapazität und Entlastung von schweizerischen Engpässen
- Genügend Kapazitäten zur Füllung von Speicherseen
- Resiliente Anbindung und Versorgung der Westschweiz
- Export von Schweizer Strom in Spitzenlast-Stunden an Nachbarländer
Der Notbetrieb der Gemmileitung auf 380 kV kann eine erhöhte Lärmbelastung zur Folge haben. Messungen im Auftrag von Swissgrid ergaben, dass die Spannungserhöhung wohl unter Einhaltung der geltenden Grenzwerte durchgeführt werden kann. Der Notbetrieb hat keine Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung und ist rechtlich abgedeckt durch das geltende Lärmschutzrecht. Dieses gewährt bei überwiegendem öffentlichem Interesse Erleichterungen.
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