Energie: Bundesrat zieht eine Gasreserve für den Winter 2024/25 in Betracht

Bern, 28.06.2023 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 das aktualisierte Umsetzungskonzept der Task Force der Gasbranche zur Kenntnis genommen. Die Gasbranche setzt damit die Beschaffung der Gasreserve für den Winter um. Da es laut Task Force noch mindestens in den nächsten drei Jahren zu Gasmangellagen kommen kann, hat der Bundesrat das WBF beauftragt, ihm bis Ende Oktober 2023 eine Vorlage zu einer weiteren Verlängerung der Verordnung für eine Gasreserve für den Winter 2024/25 vorzulegen.

Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Die Verordnung für eine Gasreserve 2022/23 (Sicherstellungsverordnung) war im Mai 2022 in Kraft getreten und wurde im Februar 2023 verlängert. Sie beauftragt die fünf regionalen Gasnetzbetreiber, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15% (rund 6 TWh) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 TWh) zu beschaffen.

Auch die EU verpflichtet Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher, im Winter 2023/24 15% ihres Jahresverbrauchs in anderen EU-Staaten einzulagern. Mit der bereits im letzten Winter praktizierten Speichervorgabe verhält sich die Schweiz kompatibel und solidarisch mit der EU.

In ihrem Konzept weist die Task Force auf die Unsicherheiten in der Gasversorgung hin, die noch mindestens in den nächsten drei Jahren bestehen. Eine frühzeitige Verlängerung der Verordnung für eine Gasreserve für den Winter 2024/25 ermöglicht der Gasbranche, die Speicherkapazitäten frühzeitig und kostengünstiger zu beschaffen. Der Bundesrat hat das WBF mit den Vorarbeiten für die Verlängerung der Verordnung beauftragt.


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