Ukraine: Bundesrat startet Vernehmlassung zum Rettungsschirm für Strombranche

Bern, 27.04.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 die Vernehmlassung für ein Bundesgesetz zur Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen eröffnet. Dieser Rettungsschirm dient dazu, die Liquidität der im Handel tätigen Stromunternehmen im Fall extremer Preissteigerungen oder grossflächiger Ausfälle von Gegenparteien sicherzustellen. Der Bundesrat sieht dafür 10 Milliarden Franken für Darlehen vor. Damit will er die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai 2022. Nach Verabschiedung der Botschaft Mitte Mai soll die Vorlage in der Sommersession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz soll mittelfristig durch andere Massnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit abgelöst werden.

Wegen der starken Preisausschläge auf den europäischen Energiemärkten, die sich mit dem Krieg verschärft haben, brauchen die Stromunternehmen mehr Mittel, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Damit steigt das Risiko von Liquiditätsengpässen und Kettenreaktionen, welche auch die Schweizer Stromversorgungssicherheit beeinträchtigen können. Um diese Gefahr abzuwenden, hat der Bundesrat Mitte April beschlossen, einen Rettungsschirm für die Strombranche zu prüfen. Er will damit die Versorgungssicherheit der Schweiz sicherstellen.

Das EFD (EFV) und das UVEK (BFE) haben mit den wichtigsten Unternehmen der Schweizer Strombranche Gespräche über die Ausgestaltung des Rettungsschirms geführt. Die Ergebnisse sind in die Vernehmlassungsvorlage eingeflossen.

Ausgestaltung des Rettungsschirms

  • Gefordert sind nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst. Die Finanzhilfe des Bundes erfolgt nur subsidiär: Die unterstellten Unternehmen müssen gemeinsam mit ihren Fremdkapitalgeberinnen (Banken, Obligationäre, etc.) und ihren Eigentümerinnen (Kantone, Gemeinden, Private) laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Krisensituationen zu verhindern. Insbesondere sind sie verpflichtet, liquiditätsschonende und –erhöhende Massnahmen zu ergreifen.
  • Bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, die bei systemkritischen Stromunternehmen zu Liquiditätsengpässen führen, kann der Bund besicherte Darlehen gewähren. Die Stromunternehmen bleiben dadurch handlungsfähig und können die Stromversorgung sicherstellen.
  • Die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sind sehr streng. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung der Darlehen plus Risikozuschlag von 20 Prozent, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Rettungsschirm lediglich für Extremsituationen bereitsteht. Zudem bezahlen die unterstellten Unternehmen eine Bereitstellungspauschale von 15 Millionen pro Jahr, um die Kosten beim Bund für das Aufspannen des Rettungsschirms mindestens teilweise zu decken. Falls am Ende die Einnahmen aus der Gebühr die Bereitstellungskosten übersteigen, wird die Überdeckung an die Unternehmen zurückerstattet.
  • Die systemkritischen Stromunternehmen sind verpflichtet, sich mit dem Bund vorgängig über die Bedingungen eines subsidiären Darlehens in einer Krisensituation zu einigen, da die Hilfe im Ernstfall innert 48 Stunden bereitstehen muss.
  • Der Rettungsschirm ist nicht freiwillig – systemkritische Stromunternehmen sind per Gesetz unterstellt.
  • Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll eine Reihe von Massnahmen greifen, die die Strombranche widerstandsfähiger und den Rettungsschirm überflüssig machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management), ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.
  • Die Kantone müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Verluste auf Darlehen erstatten. Dabei entspricht der Anteil der einzelnen Kantone ihrem Anteil am BIP. Im Gegenzug werden die Kantone zu 50 Prozent an den Einnahmen aus dem Risikozuschlag beteiligt.


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