45.4 Millionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke

Bern, 20.12.2021 - In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft und drei Projekten Investitionsbeiträge von insgesamt 45.4 Millionen Franken zugesprochen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden damit nicht ausgeschöpft.

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung (siehe Kasten). Diese Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Zum zweiten Stichtag vom 31. August 2020 sind zwei Anträge eingegangen. Ein weiteres Gesuch vom ersten Stichtag 30. Juni 2018 hatte das BFE ursprünglich abgelehnt. Nach einem Bundesgerichtsentscheid wurde es nun neu beurteilt.

Nach Prüfung der Gesuche sind die Erweiterungs- und Erneuerungsprojekte von drei Grosswasserkraftanlagen anspruchsberechtigt. Es handelt sich um die Projekte Handeck 2B und Spitallamm der Kraftwerke Oberhasli AG sowie um das Projekt Vissoie der Forces motrices de la Gougra SA. Die gesamthaft zugesicherte Beitragssumme beträgt 45.4 Millionen Franken, was durchschnittlich 26% der anrechenbaren Investitionskosten entspricht.

Da die Mittel des letzten Stichtags nicht ausgeschöpft sind, können noch laufend Gesuche eingereicht werden. Der nächste reguläre Stichtag für die Einreichung von Gesuchen ist der 31. August 2022.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 werden neue sowie wesentlich zu erweiternde oder zu erneuernde Grosswasserkraftanlagen (Anlagen mit einer mechanischen Bruttoleistung von mehr als 10 MW) mit Investitionsbeiträgen gefördert. Der Investitionsbeitrag beträgt für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen maximal 40% und für erhebliche Erneuerungen maximal 20% der anrechenbaren Investitionskosten.

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben den Investitionsbeiträgen für die Grosswasserkraft, für die 0.1 Rp./kWh reserviert sind, werden aus dem Netzzuschlag unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraftanlagen finanziert.

Da nur alle 2 Jahre ein Stichtag für Gesuche festgelegt ist, stehen für die jeweils eingereichten Grosswasserkraft-Projekte rund 100 Millionen Franken (2 x 50 Millionen Franken) zur Verfügung. Falls mehr beantragt wird, kommen zuerst Neubauprojekte und Erweiterungen zum Zug. Unter diesen dann zuerst die Projekte, die am meisten Kilowattstunden pro Förderfranken an Zubau bringen.

Das Förderinstrument Investitionsbeiträge ist bis 2030 befristet. Um Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke zu beantragen, muss jeweils bis zum Stichtag ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Gesuche können erst eingereicht werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder die Baureife nachgewiesen ist. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Arbeitsgemeinschaft ARGE IB unter der Federführung der energiebüro AG unterstützt.


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