Die Sondiergesuche für Zürich Nordost liegen öffentlich auf

Bern, 13.03.2017 - Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat im September 2016 die Sondiergesuche für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Heute startet die öffentliche Auflage der Gesuche zu Zürich Nordost.

Ende September 2016 hatte die Nagra je acht Gesuche für die beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost eingereicht. Seit dem 27. Februar 2017 liegen die Gesuche zur Standortregion Jura Ost öffentlich auf. Ab heute werden auch die Gesuche zur Standortregion Zürich Nordost bis zum 26. April 2017 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage haben die vom Projekt Betroffenen die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Zuständig für den Entscheid über die von der Nagra eingereichten Sondiergesuche ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Bewilligungen für die Sondierbohrungen in den beiden Regionen liegen voraussichtlich Mitte 2018 vor.

Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT vertiefen.

Ablauf der Bewilligungsverfahren für die Sondierbohrungen

Für jedes Gesuch wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt.

  1. Parallel zur öffentlichen Auflage fordert das BFE den jeweiligen Standortkanton sowie die betroffenen Fachbehörden des Bundes auf, zu den Gesuchen Stellung zu nehmen (Art. 53 Abs. 1 des Kernenergiegesetzes und Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes).
  2. Anschliessend erhält die Nagra Gelegenheit, zu den relevanten Einsprachen Stellung zu nehmen. Danach werden alle Einsprachen und die Stellungnahmen der Nagra den Fachbehörden des Bundes bekanntgegeben.
  3. Eingaben von Verfahrensbeteiligten - wie die Stellungnahmen der Kantone und der Fachbehörden des Bundes - werden den Verfahrensparteien bekanntgegeben (rechtliches Gehör).
  4. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das UVEK die Bewilligungen für die beantragten Sondierbohrungen Mitte 2018 erteilen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  5. Diese Bewilligungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Dessen Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75, 079 763 86 11



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