Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
Bern, 01.02.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 eröffnet. Damit werden die Verordnungen an die vom Parlament im September verabschiedeten Gesetzesänderungen, insbesondere an das totalrevidierte Energiegesetz, angepasst. Die revidierten Bundesgesetze samt Verordnungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten, falls das Volk die vom Parlament verabschiedete Vorlage in der Abstimmung vom 21. Mai 2017 gutheisst. Die Vernehmlassung dauert vom 1. Februar bis zum 8. Mai 2017.
Am 30. September 2016 hat das Parlament das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 verabschiedet. Dieses beinhaltet eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Anpassungen weiterer elf Bundesgesetze. Die Änderungen auf Gesetzesebene machen teilweise auch Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig.
Gegen das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist das Referendum zustande gekommen. Die Referendumsabstimmung wird am 21. Mai 2017 stattfinden. Um eine Inkraftsetzung der Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2018 zu ermöglichen, muss das Vernehmlassungsverfahren bereits vor dieser Abstimmung durchgeführt werden. Im Falle einer Annahme des Referendums bliebe alles wie bisher und die angelaufenen Arbeiten würden eingestellt.
Sieben Verordnungsrevisionen
- Totalrevision der Energieverordnung: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden die Themen der bisherigen Energieverordnung neu auf drei separate Verordnungen verteilt:
- Energieverordnung
- Energieförderungsverordnung
- Energieeffizienzverordnung
- Totalrevision der Herkunftsnachweis-Verordnung
- Teilrevision der Kernenergieverordnung
- Teilrevision der Stromversorgungsverordnung
- Teilrevision der CO2-Verordnung
- Teilrevision der Gebührenverordnung im Energiebereich
- Teilrevision der Landesgeologieverordnung
Die Verordnungen enthalten unter anderem die neuen Ausführungsbestimmungen zu den Einmalvergütungen und Einspeisevergütungen, zur Direktvermarktungspflicht und zum Eigenverbrauch von selbst produziertem Strom, zu den Investitionsbeiträgen und zur Marktprämie für die Grosswasserkraft sowie zu den CO2-Zielwerten für neue Personenwagen und leichte Sattelschlepper.
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