Bundesrat diskutiert Detailkonzept zur Strategie Stromnetze

Bern, 31.10.2012 - Am 23. Mai 2012 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Strategie Stromnetze im Rahmen der Energiestrategie 2050 festgelegt (siehe Medienmitteilung vom 23. Mai 2012). Heute hat er den vom UVEK erarbeiteten Entwurf des Detailkonzepts für die Strategie Stromnetze zur Kenntnis genommen. Das UVEK soll das Konzept bis Frühjahr 2013 fertigstellen und dem Bundesrat zum Beschluss unterbereiten.

Inhalte des Detailkonzepts

Leitlinien für den Aus- und -umbau der Stromnetze: Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen werden mit Leitlinien ergänzt. Diese umfassen Vorgaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Netze und legen die Zuständigkeiten der verschiedenen Beteiligten im Netzplanungsprozess fest.

Szenario-Rahmen für die Netzplanung: In Zusammenarbeit mit sämtlichen Akteurinnen und Akteuren wird ein Szenario-Rahmen erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Er enthält energiewirtschaftliche Eckdaten (erwartete Erzeugungsleistung pro Technologie, Stromverbrauch, Jahreshöchstlast im Inland, Austausch mit dem Ausland, etc.), die von den Netzbetreibern berücksichtigt werden müssen. Der Szenario-Rahmen wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst.

Mehrjahrespläne zum Ausbau der Stromnetze: Alle Netzbetreiber der Netzebenen 1, 2 und 3 (Spannung über 36 kV) werden verpflichtet, der ElCom Mehrjahrespläne einzureichen. Sie müssen dabei den Szenario-Rahmen und die gesetzlich festgelegten Leitlinien für Stromnetze berücksichtigen. Die ElCom überprüft und genehmigt die Mehrjahrespläne. Die ElCom bestätigt den grundsätzlichen Bedarf der darin enthaltenen Projekte vor deren Realisierung und erhöht damit die Investitionssicherheit.

Räumliche Koordination: Der bisherige Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) wird zum Sachplan Energienetze (SEN) ausgeweitet. Im neuen SEN-Verfahren wird die Netzplanung der Betreiber frühzeitig mit den kantonalen Planungen in einer überörtlichen Teilraumplanung koordiniert und zeitlich abgestimmt. Die stärkere Einbindung der Kantone und Gemeinden in die Korridorsuche verbessert die Nutzung des knapper werdenden Raums. Die im SEN-Verfahren festgesetzten Korridore/Trassen sollen in den Richtplänen der Kantone räumlich ausgeschieden und damit gesichert werden.

Optimierung Bewilligungsverfahren: In der Vernehmlassungsvorlage zur Energiestrategie 2050 sind bereits zwei Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung enthalten (Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht auf Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, Einführung von Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren). Zusammen mit den oben erwähnten Massnahmen wird im Rahmen der Strategie Stromnetze angestrebt, die Verfahrensdauer umstrittener Netzprojekte zu verkürzen.

Rahmenbedingungen für Investitionen: Mit der derzeit laufenden Revision der Stromversorgungsverordnung soll im Jahr 2013 eine neue Berechnungsmethode für einen nachhaltigen Kapitalkostensatz (WACC) eingeführt werden. Weiter soll untersucht werden, wie die neuen Instrumente und Abläufe in eine allfällige Anreizregulierung integriert bzw. überführt werden können. Innerhalb der Strategie Stromnetze sind keine Änderungen der Kostentragung der Netze (Ausspeisemodell) vorgesehen.

Mitwirkung und Kommunikationsmassnahmen: Öffentlichkeit und Betroffene sollen künftig möglichst frühzeitig in die Planungsprozesse eingebunden werden. In der vom BFE geführten Arbeitsgruppe Energienetze sind die betroffenen Akteurinnen und Akteure vertreten. Ihre Aufgabe ist, Grundlagen zur Erarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen und des Szenario-Rahmens zu erarbeiten. Interessenvertreterinnen und -vertreter, Verbände und Öffentlichkeit können künftig insbesondere bei der Anhörung des Entwurfs für den energiewirtschaftlichen Szenario-Rahmen mitwirken.

Weiteres Vorgehen: Die Arbeiten zur Konkretisierung und Bereinigung des Detailkonzepts werden bis Frühjahr 2013 abgeschlossen und dem Bundesrat zum Beschluss unterbreitet.

KASTEN

Die Stromnetze verbinden Produktion und Verbrauch und sind damit ein Schlüsselelement der Stromversorgung. Die Herausforderungen sind vielfältig:

- Investitionen: Das Schweizer Stromnetz ist teilweise über 40 Jahre alt. Den künftigen Stromflüssen ist es nicht mehr gewachsen. Zusätzlich zu den ohnehin nötigen Erneuerungs- und Ausbauprojekten erfordert die zunehmend dezentrale und fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern Investitionen im Verteil- und Übertragungsnetz in Milliardenhöhe.

- Organisation und Planung: Durch die Überführung des Eigentums an den Übertragungsnetzen an die Swissgrid per 2013 müssen Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Netzplanung neu organisiert werden. Für die Weiterentwicklung der Netze bestehen heute in der Schweiz noch keine verbindlichen übergeordneten Vorgaben von Seiten des Bundes.

- Akzeptanz: Der Ausbau der Stromnetze kommt insbesondere auf der Ebene der Übertragungsnetze nur schleppend voran. Gründe dafür sind unter anderem die mangelnde Akzeptanz von Netzinfrastrukturprojekten und umstrittene Entscheidungskriterien.


Adresse für Rückfragen

Matthieu Buchs, stv. Leiter Kommunikation BFE, 031 325 58 94



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