Strom sparen mit Wettbewerblichen Ausschreibungen

Bern, 11.01.2010 - Als neues Instrument zur Förderung der Effizienz im Strombereich sieht das Energiegesetz seit 2007 so genannte „Wettbewerbliche Ausschreibungen“ vor. Unterstützt werden damit Programme und Projekte, die möglichst kostengünstig zum sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten beitragen. Die ersten Ausschreibungen finden im März 2010 statt.

Im Rahmen der Erarbeitung des Stromversorgungsgesetzes hat das Parlament im Jahr 2007 auch eine Revision des Energiegesetzes beschlossen. Mit dieser wurden sowohl die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien als auch „Wettbewerbliche Ausschreibungen" für Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs eingeführt (siehe: Energiegesetz Artikel 7a und 15b und Energieverordnung Artikel 4).

Im März 2010 finden nun die ersten Wettbewerblichen Ausschreibungen statt. Grundlage dafür ist die vom Bundesamt für Energie (BFE) erarbeitete Vollzugsweisung, in der Ziele, Fördergegenstände, Organisation und Anforderungen festgelegt sind. Das Budget für 2010 beträgt 9 Millionen Franken und stammt aus einem Fonds, der durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes (derzeit 0,45 Rappen pro Kilowattstunde) geäufnet wird. Der grösste Teil dieses Fonds fliesst in die Finanzierung der KEV; maximal 5 Prozent davon können für Wettbewerbliche Ausschreibungen eingesetzt werden. Vorgesehen sind drei verschiedene Ausschreibungsverfahren:

  • Ausschreibungen für Projekte: Das grosse Potenzial zur Steigerung der Stromeffizienz - insbesondere im Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereich - soll mit befristeten Effizienzprojekten erschlossen werden. Projekteigner müssen bei der Einreichung nachweisen, dass die Projekte ohne Förderbeiträge nicht realisiert würden und nicht wirtschaftlich sind.
  • Ausschreibungen für Effizienzprogramme: Effizienzprogramme bündeln in der Regel zahlreiche Einzelmassnahmen. Sie zielen auf Verhaltensänderungen bei ausgewählten Zielgruppen und sollen dazu beitragen, dass sich neue Technologien und effiziente Energieanwendungen in der Praxis rascher verbreiten. Träger können sowohl öffentliche als auch private Organisationen und Unternehmen sein. Die Effizienzprogramme sollen bestehende nationale oder kantonale Massnahmen ergänzen und gut mit diesen koordiniert sein.
  • Sektorspezifische Ausschreibungen: Mit sektorspezifischen Programmausschreibungen sollen Stromeffizienzprogramme möglichst schweizweit gefördert werden. Sie sollen aus energiepolitischer Sicht von strategischer Bedeutung sind, weshalb der Bund bei der Ausschreibung spezielle Vorgaben an die zu offerierenden Massnahmen oder Leistungen knüpfen will (Beispiel: Ausschreibung für ein Programm ausschliesslich für elektrische Motoren der höchsten Effizienzklasse).

Die Auswahl der in den Ausschreibungen eingereichten Vorschläge erfolgt in einem Auktionsverfahren: Den Zuschlag erhalten die Projekte oder Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, das heisst mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde.

Das BFE ist für die strategische Steuerung verantwortlich. Mit der operativen Durchführung der Wettbewerblichen Ausschreibungen wurde die Firma CimArk SA in Sion beauftragt. Sie wird im Januar 2010 die Geschäftsstelle eröffnen und im März 2010 die ersten Ausschreibungen durchführen. Über die einzelnen Ausschreibungen und die Bedingungen für die Angebotserstellung wird jeweils rechtzeitig im Vorfeld informiert.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75
Andreas Mörikofer, Projektleiter BFE Wettbewerbliche Ausschreibungen, 031 322 56 35



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