Staubsauger

Staubsauger - Bild 1

Für Staubsauger gelten in der Schweiz identische Effizienzanforderungen wie in der EU. Geräte dürfen eine maximale Leistung von 900 Watt haben und bei durchschnittlicher Nutzung höchstens 43 kWh Strom pro Jahr verbrauchen.

Die kurzzeitig gültige Energieetikette für Staubsauger gilt nicht mehr.

18.1.2019: Die Europäische Verordnung 665/2013 wurde vom Gericht der Europäischen Union für ungültig erklärt. Die Vorschriften gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 1.8, Ziffer 4 sind somit nicht mehr rechtskräftig.
Hersteller und Händler dürfen somit ihre Staubsauger ohne Energieetikette in Verkehr bringen oder abgeben. Bereits vorhandene Energieetiketten müssen jedoch nicht entfernt werden.

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Letzte Änderung 02.06.2020

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