Mindestanforderungen für gewerbliche Küchengeräte

Gewerbliche Küchengeräte - Bild 1

Kochfelder, Fritteusen und Salamander sollen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese drei stromintensiven Gerätetypen Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz beschlossen. Die Anforderungen gelten per 1. Januar 2024. Eine Energieetikette gibt es nicht für diese Geräte.

Die Schweiz nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, denn in der EU gelten noch keine Anforderungen an die Energieeffizienz von gewerblichen Küchengeräten.

Dokumente

Faktenblatt

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

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Letzte Änderung 11.01.2023

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