Finanzierung

Bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt das Verursacherprinzip: Die Erzeuger/innen radioaktiver Abfälle sind verpflichtet, die Kosten der Entsorgung zu übernehmen. Für Abfälle aus der Kernenergie sind die Kernkraftwerkbetreiber/innen verantwortlich, für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung der Bund. Die Entsorgungskosten, die während der Betriebsphase der Kernkraftwerke anfallen, werden laufend von den Betreiber/innen bezahlt. Nach der endgültigen Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke wird die Finanzierung der Stilllegung und der Entsorgung durch den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds sichergestellt. Die Fonds werden durch jährliche Beiträge der Entsorgungspflichtigen geäufnet. Die Höhe der jährlichen Beiträge der Entsorgungspflichtigen an die Fonds richtet sich nach den Ergebnissen der Kostenstudien für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Die Kostenstudie werden alle fünf Jahre aktualisiert.

FAQ

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wer finanziert den Bau eines geologischen Tiefenlagers?


Fachkontakt
Letzte Änderung 07.11.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/kernenergie/radioaktive-abfaelle/grundlagen-entsorgung/finanzierung.html