Grundlagen Entsorgung

Seit über 50 Jahren nutzt die Schweiz Kernenergie zur Stromproduktion. Dabei entstehen radioaktive Abfälle, die entsorgt werden müssen. Dafür werden jetzt Tiefenlager geplant, die in den kommenden Jahrzehnten gebaut werden sollen. Wichtige Instrumente auf diesem Weg sind der Entsorgungsnachweis, das Entsorgungsprogramm und der Sachplan geologische Tiefenlager.

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis weist nach, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle grundsätzlich möglich ist. Er ist keine Bewilligung und keine Standortwahl. Er zeigt lediglich auf, dass ein genügend grosser, geeigneter Gesteinskörper existiert, in dem ein geologisches Tiefenlager gebaut werden kann. Weitere Erkundungsarbeiten sind im Verlauf des Auswahlverfahrens nötig. Der Entsorgungsnachweis liegt sowohl für die hochaktiven Abfälle (HAA) wie für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) vor.

Entsorgungsprogramm

Das Entsorgungsprogramm enthält unter anderem Schätzungen zu Menge und Art der radioaktiven Abfälle. Dabei wird mit verschiedenen Szenarien gerechnet, weil die tatsächliche Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke noch nicht bekannt ist. Das Entsorgungsprogramm wird alle fünf Jahre aktualisiert, letztmals 2021. Dieses wird bis 2023 einer behördlichen Prüfung unterzogen.

Sachplan

Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.

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Letzte Änderung 12.09.2022

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