Safeguards in der Schweiz

Im März 1977 ratifizierte die Schweiz den im Juli 1968 abgeschlossenen Kernwaffensperrvertrag (Non Proliferation Treaty, NPT) und verpflichtete sich damit, die Kernenergie ausschliesslich zu friedlichen Zwecken zu nutzen und ihre Kernmaterialien (Uran, Plutonium und Thorium) internationalen Kontrollmassnahmen zu unterstellen. Der NPT verpflichtet alle Nicht-Atomwaffenstaaten Kontrollmassnahmen durch die IAEA zu akzeptieren. Das entsprechende Safeguardsabkommen (CSA) wurde im September 1978 ratifiziert. Anfang 2005 ratifizierte die Schweiz zudem das Zusatzprotokoll (AP) zum Safeguardsabkommen. Das AP enthält zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Safeguards und schliesst gewisse Lücken des Safeguardsabkommens.

Nach einer vollständigen Überarbeitung des Schweizer Kernenergierechts wurde im Februar 2005 gemeinsam mit dem Kernenergiegesetz (KEG) und der Kernenergieverordnung (KEV) auch die Safeguardsverordnung (SaV) in Kraft gesetzt. Damit wurden erstmalig das Safeguardsabkommen sowie das Zusatzprotokoll explizit in Schweizer Recht umgesetzt.

Letzte Änderung 06.06.2023

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