FAQ - Stromabkommen Schweiz – EU

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Allgemeines

Wozu braucht es überhaupt ein Stromabkommen? Die Schweiz hat doch die Energiekrise unbeschadet überstanden, nationale Stromreserven aufgebaut und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt.

Ist das Stromabkommen aus Sicht des Bundesrates ein Trumpf oder eine Last?

Marktöffnung und Grundversorgung

Was bedeutet die ausgehandelte Strommarktöffnung in der Schweiz für die Konsumentinnen und Konsumenten?

Was bedeutet die Strommarktöffnung für die Stromproduzenten?

Endverbraucher können bei tiefen Preisen frei in den Markt wechseln und bei hohen Preisen zurück in die Grundversorgung – kann so die Grundversorgung funktionieren?

Welcher Spielraum hat der Bundesrat bei der Festlegung der Verbrauchsschwelle für die Berechtigung für Haushalte und Unternehmen zum Verbleib oder zur Rückkehr in die Grundversorgung?

Welche Auswirkungen hätte die Senkung der Verbrauchsschwelle für die Grundversorgung von 100 MWh auf 50 MWh?

Die Wechselfristen nach EU-Recht sollen nach einer dreijährigen Übergangsfrist auch in der Schweiz gelten. Ist entsprechend damit zu rechnen, dass eine Wechselfrist von 24 Stunden auch für die Schweiz gelten wird?

Mit welchen Massnahmen werden Endverbraucherinnen und Endverbraucher vor Marktmissbrauch geschützt?

Was passiert mit dem ab 1.1.2026 geltenden Anteil von 20% erneuerbarer Energien in der Grundversorgung aus inländischer Produktion?

Entflechtung

Welche Schweizer Verteilnetzbetreiber sind von den zusätzlichen Entflechtungsvorschriften betroffen?

Netze und Versorgungssicherheit

Wird die Stromversorgung stabiler?

Darf die Schweiz weiterhin Reserven bauen?

Welche Sicherheit hat die Schweiz, dass die EU die Schweiz bei Strommangel nicht doch abhängt?

Kann davon ausgegangen werden, dass die Betreiber von Reservekraftwerken im Krisenfall vorab den einheimischen Markt aus diesen inländischen Reserven versorgen?

Gilt die EU-Vorgabe, wonach 70 % der für den grenzüberschreitenden Stromhandel relevanten Netzkapazitäten dem Handel zur Verfügung zu stellen sind, auch für die Schweiz?

Schweizer Stromversorgungsunternehmen haben mit Electricité de France (EDF) langfristige Lieferverträge für Strom aus Kernenergie. Fallen diese mit dem Abkommen weg? Gibt es negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Stromversorgung in der Schweiz?

Erneuerbare Energien und Wasserkraft

Wären die Beihilfen zur Förderung der erneuerbaren Energien bei einem Stromabkommen nicht mehr zulässig? Würde das den Ausbau hindern?

Was bedeutet das Stromabkommen für das Recht der Kantone zur Vergabe der Konzessionen für die Wasserkraft?

Warum wird die Schwelle für die Abnahme- und Vergütungspflicht in Art. 15 des Energiegesetzes (EnG) von 3 Megawatt (MW) auf 200 Kilowatt (kW) abgesenkt?

Warum erfolgt bei der Vergütungspflicht der Wechsel von einem quartalsweise gemittelten Marktpreis zu einem stündlichen (day-ahead-)Marktpreis?

Mit dem Stromabkommen werden die wichtigsten Schweizer Beihilfen für erneuerbare Energien für 6 bzw. 10 Jahre befristet als konform mit dem EU-Binnenmarkt erklärt. Ist in der EU eine Tendenz zu beobachten, womit solche Beihilfen künftig nicht mehr möglich wären? Welche Optionen stehen der Schweiz offen, um diese Unterstützungsmassnahmen völkerrechtlich oder im Landesrecht abzusichern?

Sind die Wasserzinsen unter dem Stromabkommen gefährdet?

Bleiben unter dem Stromabkommen Konzessionsleistungen an die öffentlichen Gemeinwesen wie Konzessionsabgaben, Gratis- oder Vorzugsenergie, Infrastrukturleistungen (bspw. Bau und Unterhalt von Brücken und Wegen) möglich?

Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass der Anspruch auf eine Minimalvergütung nach einer Übergangszeit erlöschen soll. Macht der Bundesrat diesen Schritt aufgrund einer absehbaren Inkompatibilität mit EU-Recht?

Geltungsbereich und dynamische Rechtsübernahme

Übernimmt die Schweiz mit dem Stromabkommen Regeln in den Bereichen Stromverbrauch, Energieeffizienz oder Gebäude?

Könnten Kantone unter dem Stromabkommen auch den Stromverbrauch von lokalen Industrieunternehmen subventionieren bzw. Entlastungen vorsehen?

Anhang I listet die von der Schweiz im Strombereich übernommenen Rechtsakte der EU auf. Anhang IV listet die im Bereich Erneuerbare Energien übernommenen Rechtsakte auf. Sind dies abschliessende Listen?

Hat die Schweiz über die dynamische Rechtsübernahme eine Pflicht, künftige Änderungen von aktuell bestehenden, aber nicht in den Anhängen des Stromabkommens aufgeführten EU-Rechtsakte zu übernehmen?

Die Regeln zur Grundversorgung in der Schweiz sind nicht als Ausnahmen des Geltungsbereichs zum Stromabkommen festgelegt (keine Immunisierung). Könnte die Schweiz im Falle einer EU-Rechtsentwicklung, die eine Preisregulierung einschränkt oder verbietet, weiterhin ein Grundversorgungsmodell anwenden, das Tarifvorgaben macht?

Sonstiges

Wären Staatsgarantien für Elektrizitätswerke noch möglich?

Muss die Schweiz mit einem Stromabkommen ihre kantonalen und kommunalen Stromversorgungsunternehmen aufteilen und privatisieren?

Kann das Paket ohne Stromabkommen in Kraft treten?

Trifft es zu, dass mit dem Stromabkommen ausländische Behördenmitglieder, z.B. von ACER, in der Schweiz tätig sein können?


Letzte Änderung 30.10.2025

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