Herkunftsnachweis für Elektrizität und Stromkennzeichnung

Seit Ende 2006 ist die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis) in Kraft. Die Schweiz hat damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom. Diese erleichtern den internationalen Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien und stellen sicher, dass der von Endkunden verbrauchte Strom bis zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Damit dienen die Herkunftsnachweise der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung: Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten. Für die Ausstellung der Herkunftsnachweise ist Pronovo AG zuständig.

Dokumente

Leitfaden, Berichte und Reglemente zum Herkunftsnachweis

Zukünftiges Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe

Vollzugshilfen für Energieversorgungsunternehmen

Berichte zur Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung: "Geförderter Strom"

Stromprodukte aus Erneuerbaren Energien

Medien

Fachkontakt
Letzte Änderung 07.09.2023

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