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Räumliche Koordination – Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)

Die Sachplanung ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die Umsetzung seiner raumplanerischen Aufgaben. Bauvorhaben für den Aus- und Neubau von Hochspannungsleitungen auf der Spannungsebene 220/380 kV, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, müssen in der Regel im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgesetzt werden. Verantwortlich für die Erarbeitung des SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Für die Festsetzungen im SÜL ist der Bundesrat zuständig. In das Sachplanverfahren sind weitere Beteiligte involviert. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Begleitgruppe.

Beim Sachplanverfahren handelt es sich um ein Behördenverfahren, in dem das Vorhaben möglichst optimal in die Landschaft eingebettet und mit den Anforderungen der Raumplanung und des Umweltschutzes abgestimmt werden soll. Technische und wirtschaftliche Überlegungen werden miteinbezogen. Interessierte Private können im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens Stellung nehmen. Das Sachplanverfahren läuft in mehreren Phasen ab.

Das Ergebnis dieses Verfahrens ist ein Objektblatt, in welchem der Bundesrat einen Planungskorridor für das Leitungsbauvorhaben sowie die anzuwendende Übertragungstechnologie (Freileitung oder Erdkabel) festsetzt. Das Objektblatt ist für die gesuchstellende Unternehmung sowie für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich. Die Entscheide, welche vom Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens getroffen werden, sind nicht anfechtbar.

Nach Abschluss des Sachplanverfahrens kann die gesuchstellende Unternehmung innerhalb des festgesetzten Korridors das konkrete Leitungsprojekt ausarbeiten und das Plangenehmigungsverfahren einleiten.

Unter bestimmten Umständen kann auf die Durchführung eines Sachplanverfahrens verzichtet werden. Das BFE entscheidet über die entsprechenden Ausnahmen von der Sachplanpflicht.

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