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Stromreserveverordnung

Die zur Umsetzung der Revision des StromVG (Stromreserve) auf Verordnungsstufe erforderlichen Ausführungsbestimmungen werden in der Stromreserveverordnung (SResV) geregelt. Das revidierte StromVG und die SResV werden die bestehende Winterreserveverordnung (WResV) ablösen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen braucht es neue Bestimmungen oder Präzisierungen auf Verordnungsstufe, wobei einige Regelungen aus der WResV übernommen werden.

Mit Beschluss vom 15. April 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Stromreserveverordnung (SResV) eröffnet. Das Verordnungspaket präzisiert die Bestandteile der Stromreserve, die Teilnahmebedingungen und weitere Ausführungsbestimmungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. August 2026. Die Unterlagen finden sich im Register «Dokumente».