Solare Einstrahlung: Stauseen und Staumauern
Als Grundlage für die Abschätzung des Solarpotenzials von Wasserkraftwerken und Stauseen (Postulat 20.4561) wurde die solare Einstrahlung auf Stauseen und Staumauern in monatlicher Auflösung berechnet. Bei den Staumauern wurde die Einstrahlung auf eine Fläche parallel zur Staumauerwand (sowohl Seeseite als auch Aussenseite) berechnet, während bei den Stauseen die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche und auf eine um 45° gegen Süden geneigte Fläche berechnet wurde. Der Gitterpunktabstand beträgt bei den Seen 25 m und bei den Staumauern 2 m.