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Safeguards

Die Hauptaufgabe der Sektion Safeguards ist die Umsetzung sämtlicher Bestimmungen, welche sich aus dem Safeguardsabkommen (Comprehensive Safeguards Agreement, CSA) und dem Zusatzprotokoll zum Safeguardsabkommen (Additional Protocol, AP) mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO, einer selbständigen Agentur innerhalb des Systems der Vereinten Nationen) für das gesamte Staatsgebiet der Schweiz ergeben. Durch eine Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein übernimmt die Schweiz die entsprechenden Aufsichtsaufgaben auch für das Fürstentum.

Der Schwerpunkt dieser Tätigkeiten liegt bei der Ausübung der Kernmaterialkontrolle und –buchhaltung mit anschliessender Berichterstattung an die IAEO. Richtigkeit und Vollständigkeit der Berichterstattung werden durch Inspektionen der IAEO und des BFE überprüft.

Safeguards in der Schweiz

Im März 1977 ratifizierte die Schweiz den im Juli 1968 abgeschlossenen Kernwaffensperrvertrag (Non Proliferation Treaty, NPT) und verpflichtete sich damit, die Kernenergie ausschliesslich zu friedlichen Zwecken zu nutzen und ihre Kernmaterialien (Uran, Plutonium und Thorium) internationalen Kontrollmassnahmen zu unterstellen. Der NPT verpflichtet alle Nicht-Atomwaffenstaaten Kontrollmassnahmen durch die IAEA zu akzeptieren. Das entsprechende Safeguardsabkommen (CSA) wurde im September 1978 ratifiziert. Anfang 2005 ratifizierte die Schweiz zudem das Zusatzprotokoll (AP) zum Safeguardsabkommen. Das AP enthält zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Safeguards und schliesst gewisse Lücken des Safeguardsabkommens.

Nach einer vollständigen Überarbeitung des Schweizer Kernenergierechts wurde im Februar 2005 gemeinsam mit dem Kernenergiegesetz (KEG) und der Kernenergieverordnung (KEV) auch die Safeguardsverordnung (SaV) in Kraft gesetzt. Damit wurden erstmalig das Safeguardsabkommen sowie das Zusatzprotokoll explizit in Schweizer Recht umgesetzt.

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