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Veröffentlicht am 25. März 2015

Bundesrat verabschiedet Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung

Bern, 25.3.2015 - Der Bundesrat hat eine Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) verabschiedet. Diese regelt den Vollzug des vom Parlament 2008 verabschiedeten neuen Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG), das jedoch noch nicht in Kraft ist. Das neue KHG und die totalrevidierte KHV können erst in Kraft gesetzt werden, wenn das von der Schweiz bereits im Jahr 2009 ratifizierte Pariser Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie von genügend Vertragsstaaten ratifiziert ist und in Kraft gesetzt wird. Dies wird frühestens Anfang 2016 der Fall sein.