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Veröffentlicht am 14. Januar 2015

Bundesrat revidiert Kernenergiehaftpflichtverordnung

Bern, 14.1.2015 - Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) verabschiedet. Diese beinhaltet eine neue Regelung zur Deckung bestimmter nuklearer Schäden durch die Bundesversicherung. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 15. Februar 2015 in Kraft.