Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Kernenergiehaftpflichtverordnung
Bern, 15.3.2013 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu einer Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Die Verordnung setzt die neuen Vorgaben des Mitte 2008 revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetzes um. Insbesondere legt die Verordnung den durch private Versicherer zu deckenden Mindestbetrag auf 1 Milliarde Franken fest und definiert die Deckungsrisiken, welche die Versicherer ausschliessen dürfen. Weiter enthält die Verordnung die Methode zur Berechnung der von den Inhabern von Kernanlagen zu entrichtenden Prämien an die Bundesversicherung. Diese übernimmt nukleare Schäden, die nicht durch die private Versicherung gedeckt sind oder über deren Deckungssumme hinaus gehen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Juni 2013.