Non-Proliferation
Aufsicht über die friedliche Nutzung der Kernenergie
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist für die nationale Kernmaterialkontrolle und -buchhaltung sowie für weitere Aufsichtstätigkeiten und Aufgaben, die sich aus bilateralen und multilateralen Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation), Exportkontrolle nuklearer Güter und Kernbrennstoffkreislauf ergeben, zuständig.
Safeguards
Die Hauptaufgabe der Sektion Safeguards ist die Umsetzung sämtlicher Bestimmungen, welche sich aus dem Safeguardsabkommen ergeben.
Exportkontrolle
In der Exportkontrolle agiert die Sektion Safeguards als technischer Berater für das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und für die Sektion Kernenergierecht des BFE bei der Erteilung von Bewilligungen für Ausfuhren von nuklearen Gütern und deren Technologie.
Bilaterale Abkommen
Die Schweiz hat zurzeit mit sieben Staaten bilaterale Abkommen, die die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke regeln und erleichtern.
Weitere Tätigkeiten
Die Sektion Safeguards betreut Berichtserstattungen, die aus weiteren nationalen oder internationalen Verpflichtungen entstehen.