Gesetzesgrundlage
Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Bundesstatistikverordnung (BStatV) liefern die gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Energiestatistiken. Die Steckbriefe bei den jeweiligen Statistiken beschreiben die einzelnen Erhebungen und Produkte der Energiestatistik (Art. 10 BStatV).
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist Teil des Systems der öffentlichen Statistik der Schweiz. Mit der Unterzeichnung der Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz bekennt sich das BFE bei der Erstellung der Energiestatistiken zu diesen hohen Qualitätsstandards.