FAQ – Energieetikette für Personenwagen
Erstellen der Energieetikette
Für die Erstellung der Energieetikette werden jene Daten verwendet, die auch bei der Zulassung des Fahrzeugs berücksichtigt werden. Es hängt davon ab, ob der Importeur bereits auf die CoC-basierte Zulassung (Certificate of Conformity; Deutsch: Konformitätsbescheinigung) umgestellt hat. In diesem Fall kann die Energieetikette für das spezifische Fahrzeug anhand der VIN oder Stammnummer erstellt werden. In den restlichen Fällen dient die TG-Nummer als Basis.
Basis für die Energieetikette sind homologierte Herstellerangaben. Die Homologation erfolgt heute mehrheitlich in einem EU-Land.
Die Energieetikette kann durch Eingabe der Typengenehmigungs-/Datenblattnummer (TG-Nummer), der VIN oder Stammnummer auf dieser Webseite erstellt werden. Wenn keine Typengenehmigungs-/Datenblattnummer (TG-Nummer), keine VIN und keine Stammnummer vorliegen, haben kommerzielle Branchenakteure die Möglichkeit beim BFE einen Zugang zum eigens dafür entwickelten Onlinetool anzufordern um eine provisorische bzw. manuelle Energieetikette zu erstellen.
Die VIN oder Stammnummer können sie beim Importeur oder ihrem Händler anfragen.
Neuwagenhändler/innen erhalten die Typengenehmigungsnummer von ihrem Importeur und können sie an Kaufinteressierte abgeben. Die TG-Nummer befindet sich zudem auf dem Prüfungsbericht 13.20A und im Fahrzeugausweis im Feld 24. Bei Direktimporten oder einer Einzelzulassung steht im Feld 24 ein X geschrieben. Bei Modellen, für die die Energieetikette mittels VIN oder Stammnummer erstellt werden muss, steht im Feld 24 IVI, IVIX oder IVIZ.
Seit dem 1.1.2020 werden die Verbrauchswerte und CO2-Emissionen im Bereich der Kundeninformation auf Basis der WLTP-Werte dargestellt. Liegen für ein Modell keine WLTP-Werte vor, werden auf der Energieetikette NEFZ-Werte angezeigt.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Energieetikette und für die Typengenehmigung von Personenwagen gelten für den Neuwagenhandel in der Schweiz. Beim Kauf bzw. Direktimport eines Fahrzeugs aus dem Ausland fehlt dann meistens auch die Typengenehmigungsnummer, die einzelne Kantonen zur Ermittlung der Motorfahrzeugsteuerrabatte benötigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Stelle.
Falls die Homologation (Typengenehmigung) noch aussteht oder die Typengenehmigungsnummer aus einem anderen Grund fehlt und keine VIN oder Stammnummer vorliegt, kann für das Fahrzeug eine provisorische/manuelle Energieetikette erstellt werden. Um provisorische/manuelle Energieetiketten zu erstellen, haben kommerzielle Branchenakteure die Möglichkeit beim BFE einen Zugang zum eigens dafür entwickelten Onlinetool anzufordern.
Ziel und Zweck
Einige Kantone verwenden die Energieetikette als Basis für Rabatte bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer. Die Motorfahrzeugsteuer ist Kantonshoheit. Der Bund hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser kantonalen Steuer. Als Dienstleistung für verantwortungsbewusste Autokäufer/innen stellen wir jedoch eine Übersicht der Rabatte und Vergünstigungen bei Kantonen zur Verfügung. Die genauen Konditionen sind beim jeweiligen Kanton zu erfahren. Wir bitten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Kanton in Verbindung zu setzen.
Die Energieetikette für neue Personenwagen gilt für sämtliche serienmässig hergestellte Neuwagen, die nicht mehr als 2000 Kilometer Fahrleistung aufweisen.
Hauptziel der Energieetikette ist die transparente Kundeninformation beim Kaufentscheid. Dadurch wird eine Verminderung des Energieverbrauchs der Neuwagenflotte sowie des damit verbundenen CO2-Ausstosses der Personenwagen erzielt.
Die Energieetikette informiert über den Energieverbrauch in der für den Energieträger gebräuchlichen Einheit (Liter, Kubikmeter oder Kilowattstunden) pro 100 km. Sie weist zusätzlich den CO2-Ausstoss in g/km im Fahrbetrieb in Relation zum angestrebten Zielwert aller verkauften Neuwagen aus. Mit der Effizienz-Kategorie (A – G) gibt sie Auskunft über den absoluten Verbrauch eines Fahrzeuges. Aus der Etikette ersichtlich sind zudem technische Aspekte, wie das Leergewicht, die Antriebsart, die Leistungund die Typengenehmigungsnummer.
Aus Energie- und Klimasicht sollten Sie beim Kauf vor allem auf einen möglichst geringen Verbrauch und CO2-Ausstoss des Fahrzeuges achten. Der Bund kann aus Neutralitätsgründen aber keine Empfehlungen für den Kauf eines bestimmten Fahrzeuges oder einer bestimmten Modellvariante abgeben. Das Bundesamt für Energie unterstützt jedoch im Rahmen des Programms EnergieSchweiz die Promotion energieeffizienter Fahrzeuge mit dem Ziel, Sie beim Kaufentscheid unabhängig zu beraten.
Die Energieetikette ist in erster Linie ein Informationsinstrument um Personen beim Autokauf über die jeweilige Effizienz des Fahrzeugs und dessen klimawirksame CO2-Emissionen in Kenntnis zu setzen. Ausserdem werden mit der Energieetikette Fahrzeuge mit verschiedenen Energieträger bezüglich ihrer Energieeffizienz vergleichbar gemacht.
Wer Personenwagen die nicht mehr als 2000 Kilometer Fahrleistung aufweisen Online zum Verkauf anbietet, ist verpflichtet, diese gemäss Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung zu deklarieren. Dies umfasst den Verbrauch in l/100 km, den CO2-Ausstoss in g/km, die Energieeffizienzkategorie sowie die visuelle Darstellung der Energieetikette (gemäss Vorlage). Bei Personenwagen, die für die Verwendung von in der Schweiz flächendeckend angebotenen Gemischen aus fossilen und biogenen Treibstoffen typengenehmigt sind, sind die gesamten CO2-Emissionen und, als klimarelevant, der fossile Anteil anzugeben.
Der Bund zahlt selber keine finanziellen Beiträge an den Kauf energieeffizienter Fahrzeuge. Das Bundesamt für Energie unterstützt energieeffiziente Fahrzeuge mit Informations- und Kommunikationsaktivitäten im Rahmen des Programms EnergieSchweiz. Finanzielle Vorteile für effiziente Fahrzeuge werden jedoch durch einzelne Kantone und Gemeinden gewährt sowie durch Versicherungen und die Gasbranche. Siehe Zusammenstellung auf dieser Webseite.
Die Regelung gilt für serienmässig hergestellte Personenwagen bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über höchstens neun Sitzplätze verfügen und die nicht mehr als 2000 Kilometer Fahrleistung aufweisen. Dies sind Fahrzeuge, deren Typengenehmigung/Datenblatt mit der Zahl «1» beginnt. Nicht betroffen von der Energieetikette sind Lieferwagen, Lastwagen, Motorräder oder Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.
Verwendung der Energieetikette
Die Etikette muss am Verkaufsort gut sichtbar am ausgestellten Fahrzeug oder in seiner Nähe angebracht werden. Auch eine Bildschirmanzeige ist erlaubt. Dabei muss die Energieetikette als Grundeinstellung erscheinen. Sie darf nicht durch einen Stand-by-Modus, einen Bildschirmschoner oder auf eine andere Art ausgeblendet werden. Sind noch weitere Informationen zum Personenwagen elektronisch abrufbar, so muss die Einstellung nach 20 Sekunden automatisch auf die Grundeinstellung zurückwechseln. Die Energieetikette muss von jeder Einstellung auf dem Bildschirm direkt aufrufbar sein. In der Werbung sowie in den Onlinekonfiguratoren muss zudem eine visuelle Darstellung der Energieetikette gemäss Vorlage angebracht werden.
Je nach Anwendungsbereich sind unterschiedliche Angaben zu machen. Details sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
Folgende Punkte sind bei der Anwendung der visuellen Darstellung zu beachten:
- Es muss die vom BFE zur Verfügung gestellte Vorlage verwendet werden.
- Die visuelle Darstellung muss grundsätzlich farbig dargestellt werden. Für Inserate in schwarz/weiss stehen aber ebenfalls Vorlagen zur Verfügung.
- Die Darstellung muss mindestens 15 mm breit und 20 mm hoch sein und mindestens 1 Prozent der gesamten Werbefläche einnehmen.
Gemäss EG-Richtlinie informiert ein Leitfaden (Verbrauchskatalog) die Konsumentinnen und Konsumenten über den Treibstoffverbrauch, die CO2-Emissionen, deren Auswirkungen auf Umwelt sowie über technische (Klimaanlage, Fahren mit Licht, Reifendruck, Motorenwartung) und nichttechnische (Fahrstil, Verkehrsfluss, unnötige Zuladung) Verbrauchsfaktoren von neuen Personenwagen. Der Verbrauchskatalog enthält zudem eine Liste der erhältlichen Neuwagen. Er ist Online zugänglich oder kann als PDF-Datei kostenlos beim Bundesamt für Energie bezogen werden.
Rechtliche Aspekte
Eine vom Bundesamt für Energie beauftragte Kontrollstelle führt jährlich zahlreiche Stichproben beim Neuwagenhandel durch. Zusätzlich werden die Preislisten und eine Auswahl Werbeschriften systematisch ausgewertet. Das Amt kann gemäss Energiegesetz aufgrund von Hinweisen von ausserhalb oder selbstständig, bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnung Bussen bis zu CHF 100'000 verhängen.
Gemäss Energiegesetz (EnG) Artikel 44 kann der Bundesrat Vorschriften über einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs von serienmässig hergestellten Fahrzeugen erlassen.
Die Warendeklaration von neuen Personenwagen wird im Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (SR 730.02) geregelt. Die Energieeffizienzverordnung enthält die Detailvorschriften des Energiegesetzes (SR 730.0).
Er regelt die Angaben des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen:
- welche Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen
- was angegeben werden muss
- Form und Art der Angabe
- wie der Verbrauch gemessen wird
- wie das Bundesamt informiert
- die Darstellung der Energieetikette
Fragen zum Energieverbrauch
Die Einteilung in die Verbrauchskategorien A – G wird aufgrund des Verbrauchs in Primärenergie-Benzinäquivalenten vorgenommen. Um den Energieverbrauch für verschiedene Antriebsarten vergleichen zu können, werden Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet («well-to-wheel» Ansatz, bzw. von der Energiequelle zum Rad).
Der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Personenwagen müssen nach Artikel 97 Absatz 5 VTS gemessen werden. Auf einem Prüfstand wird mit dem Fahrzeug eine vorgegebene Strecke simuliert, dabei werden die CO2-Emissionen städtisch, ausserorts und gesamt ermittelt und danach der Treibstoffverbrauch berechnet.
Zur Berechnung der Effizienzkategorien werden die Fahrzeuge anhand der gesamten Wirkungskette, also von der Energiequelle bis zum Rad («well-to-wheel»), beurteilt. Um die Primärenergieverbräuche von Antrieben mit verschiedenen Energieträgern (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichen zu können, werden sie in Benzinäquivalente umgewandelt.
Fragen zur Einteilung in Energieeffizienz-Kategorien
Auf der Energieetikette wird anstelle der durchschnittlichen CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Neuwagen neu der Zielwert angegeben. Dieser Zielwert beträgt für die Modelle mit WLTP-Werten 93.6 g/km und für jene mit NEFZ-Werten 95 g/km. Die Werte entsprechen jenen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen.
Für die Festlegung der Kategoriengrenzen wurde ein Benchmark auf Basis des gültigen CO2-Zielwerts gemäss Art. 17b Abs. 2 Bst. a der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (641.711) definiert. Dieser beträgt aktuell 93.6 g CO2/km. Der Zielwert wird in Primärenergie-Benzinäquivalent (PE-BÄ) umgerechnet und definiert die Kategoriengrenze zwischen den Kategorien B und C. Die restlichen Kategoriengrenzen werden mittels 20%-Ab-/Zuschlägen berechnet. Diese 20% berechnen sich jeweils auf Basis des PE-BÄ, das dem CO2-Zielwert von 93.6 g/km entspricht.
Die Etikette bildet den CO2-Ausstoss des spezifischen Fahrzeugs sowie den angestrebten CO2-Zielwert auf einem CO2-Balken ab. Dieser beträgt 93.6 g/km.
Nein. Die Ermittlung der Kategorie erfolgt aufgrund der Primärenergie-Benzinäquivalente, wodurch alle Antriebsarten miteinander vergleichbar sind.
100 kg Mehrgewicht ergeben einen Mehrverbrauch von rund 0,5 l/100 km. Fahrstil (sparsam oder offensiv) und Einsatzbedingungen (Stadt- und Nahverkehr oder Langstrecken), aber auch Klimaanlage, Reifendruck, Zuladung und Aufbauten beeinflussen den Verbrauch.
Per 1.1.2023 wurde die Berechnungsmethodik für die Festlegung der Kategoriengrenzen angepasst. Insgesamt führte diese Umstellung der Berechnungsmethodik im Vergleich zum 2022 zu einer ambitionierteren Einteilung. Nur wirklich effiziente Modelle, die die gültigen CO2-Zielwerte erreichen bzw. unterschreiten werden in die Kategorien A und B eingeteilt sein; die restlichen Modelle verteilen sich auf die Kategorien C bis G. Diese Anpassungen können dazu führen, dass sich die Energieeffizienzkategorie im Vergleich zu den Vorjahren verändert.
Alternative Antriebe
Bei Gas- und Ethanol-Fahrzeugen wird auf der Etikette zwischen klimarelevanten und absoluten CO2-Emissionen unterschieden. Für die Berechnung der Effizienzkategorien hat dies jedoch keinen Einfluss, sondern es kommt nur auf den Energieverbrauch des Fahrzeuges an.
Für die Berechnung der Energieeffizienz von Plug-in Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen, die teilweise elektrisch angetrieben werden und deren Batterie über das Stromnetz aufgeladen werden kann, wird der Treibstoffverbrauch und der Stromverbrauch zusammengezählt, um die Energieeffizienz zu berechnen.
Die Energieeffizienz Ihres Elektrofahrzeugs wird aufgrund des Stromverbrauchs des Fahrzeugs gemessen. Der Primärenergieverbrauch Ihres Elektrofahrzeugs wird zum Beispiel mit dem Primärenergieverbrauch eines Dieselfahrzeugs verglichen, wobei es durchaus vorkommen kann, dass Ihr Elektrofahrzeug ineffizienter ist als das Dieselfahrzeug. Die Kategorieeinteilung bezieht sich ausschliesslich auf den Energieverbrauch und nicht auf andere Umweltaspekte, wie beispielsweise den CO2-Ausstoss.
Energieetikette für Occasionen
Bei der Energieetikette Occasionen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme. Das Anbringen der Etikette beruht im Gegensatz zur Etikette für Neuwagen nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift. Es ist dem jeweiligen Händler überlassen, ob er beim Occasionsfahrzeug eine Etikette anbringen will oder nicht.
Die Energieetikette Occasionen wird auf Basis der aktuellsten Typengenehmigungsdaten mit den aktuell gültigen Kategoriengrenzen erzeugt. Abweichungen zu den Angaben im Fahrzeugausweis sind möglich. Bei Fehlern liegt es beim Importeur, auf dem herkömmlichen Weg beim ASTRA eine Mutation der Typengenehmigung zu veranlassen.
Die Energieetikette für Occasionen ähnelt der Energieetikette für Neuwagen. Sie ist jedoch entsprechend als Energieetikette für Occasionen gekennzeichnet.
Zusammenhang mit anderen energiepolitischen Massnahmen
Beide haben zumindest indirekt zum Ziel den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Eine direkte Verbindung zwischen den beiden Massnahmen gibt es nicht. Die Energieetikette ist ein Informationsinstrument für den Kauf von energieeffizienten Fahrzeugen, während die Emissionsvorschriften die Importeure in die Pflicht nehmen die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es ist möglich, dass ein Fahrzeug der Kategorie A mehr als 93.6 g CO2/km ausstösst und somit den Zielwert der Emissionsvorschriften überschreitet.