FAQ - Prescrizioni sulle emissioni di CO2 delle automobili

Welches sind die Voraussetzungen um einen Antrag auf Bescheinigung zu stellen?

Kleinimporteure sind verpflichtet die von Ihnen importierten Fahrzeuge via Fahrzeugimport-Portal dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu melden. Das ASTRA bestätigt dem Kleinimporteur die erfolgreiche Erfassung des Fahrzeugs im Fahrzeugimport-Portal. Diese Meldung ist Voraussetzung um für ein Fahrzeug beim Bundesamt für Energie einen Antrag auf Bescheinigung zu stellen. Das ASTRA steht für Fragen betreffend die Erfassung von Fahrzeugen im Fahrzeugimport-Portal zur Verfügung. (Mail: hotline_import(at)astra.admin.ch)

Link:


https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/it/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neufahrzeuge/personenwagen-pw/faq.exturl.html/aHR0cHM6Ly93d3cuYmZlLWFudy5hZG1pbi5jaC9iZmVfZmFxL3/BocC9mYXEucGhwP2ZhcV9pZD01OTE=.html