Notstromgruppen und WKK-Anlagen

Notstromgruppen und kleinere Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) können durch Aggregatoren an der Stromreserve teilnehmen. Diese poolen mehrere Notstromgruppen und kleinere WKK-Anlagen zu einer Einheit zusammen, sodass diese für die Stromreserve wie ein einziges Kraftwerk eingesetzt werden können. Aktuell stehen rund 300 MW gepoolte Notstromgruppen bei fünf verschiedenen Aggregatoren zur Verfügung. Mit Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung wird die nationale Netzgesellschaft Ausschreibungen durchführen. Da die Resultate dieser Ausschreibungen voraussichtlich erst Anfang 2028 vorliegen, ist eine Übergangslösung für die Verfügbarkeitsperioden 2026/2027 und 2027/2028 notwendig. Notstromgruppen dürfen gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) maximal 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Aufgrund der limitierten Betriebszeiten gelten für Notstromgruppen weniger strenge Anforderungen als für stationäre Verbrennungsmotoren mit Laufzeiten von mehr als 50 Stunden pro Jahr. Nach Möglichkeit sollten Notstromgruppen, die an der Stromreserve teilnehmen, zu stationären Motoren aufgerüstet werden. 

Letzte Änderung 15.04.2026

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