Winterreserveverordnung

Bereits im September 2022 hat der Bundesrat die Verordnung zur Einrichtung einer Wasserkraftreserve verabschiedet. Seit Anfang 2023 ist die Winterreserveverordnung (WResV) in Kraft. Der Bundesrat schaffte damit im Zuge der angespannten Energieversorgungslage 2022/23 die rechtliche Grundlage für eine Stromreserve zunächst auf dem Verordnungsweg. Die WResV regelt die Bildung einer Wasserkraftreserve sowie die Bereitstellung einer thermischen Reserve. Auf dieser Grundlage wurden die bestehenden Reservekraftwerke Birr, Monthey und Cornaux sowie Notstromgruppen unter Vertrag genommen. Der Bundesrat hat im Oktober 2025 die WResV bis Ende 2030 verlängert. Dadurch können die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke weitergeführt werden, bis die Bestimmungen zur thermischen Reserve gemäss Stromversorgungsgesetz in Kraft treten. Unterlagen siehe Register «Recht».

Letzte Änderung 15.04.2026

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