Der Bundesrat hat am 1. März 2024 die Botschaft zu Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Stromreserve auf Stufe Gesetz zu verankern. Die Stromreserve besteht aus einer Wasserkraftreserve, einer thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) sowie einer Verbrauchsreserve. Nach eingehender Beratung der Vorlage 24.033 hat das Parlament am 20. Juni 2025 Änderungen des StromVG, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes (EnG) beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 9. Oktober 2025 unbenutzt abgelaufen. Botschaft und Erlass finden Sie im Register «Recht». Die Dokumentation zur parlamentarischen Debatte 24.033 im Register «Links».
Letzte Änderung 15.04.2026