Räumliche Koordination – Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)

Die Sachplanung ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die Umsetzung seiner raumplanerischen Aufgaben. Bauvorhaben für den Aus- und Neubau von Hochspannungsleitungen auf der Spannungsebene 220/380 kV, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, müssen in der Regel im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgesetzt werden. Verantwortlich für die Erarbeitung des SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Für die Festsetzungen im SÜL ist der Bundesrat zuständig. In das Sachplanverfahren sind weitere Beteiligte involviert. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Begleitgruppe.

Akteure Beschrieb
Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) Die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) ist eine verwaltungsinterne Plattform zur Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben und stellt die Diskussion raumrelevanter Grundsatzfragen sicher. In der ROK sind sämtliche Verwaltungseinheiten vertreten, die mit raumrelevanten Aufgaben betraut sind.
Begleitgruppe SÜL

Die projektspezifische Begleitgruppe wird vom BFE im Rahmen der Sachplanverfahren eingesetzt. In der Begleitgruppe sind das ARE, das BAFU und allenfalls weitere vom Vorhaben betroffene Bundesämter sowie die die ElCom, das ESTI, die betroffenen Kantone, die gesamtschweizerisch tätigen Umweltschutzorganisationen und die gesuchstellende Unternehmung (i.d.R. die Swissgrid AG) vertreten.

Die Begleitgruppe

  • beurteilt Leitungsbauvorhaben anhand der Nutz- und Schutzkriterien;
  • zeigt Konsens- und Konfliktbereiche sowie Koordinationspotentiale auf;
  • sucht mit der gesuchstellenden Unternehmung nach möglichen Wegen zur Lösung der Konflikte und gibt Hinweise für die weitere Projektierung;
  • empfiehlt dem BFE aufgrund einer gesamtheitlichen Betrachtung bzw. aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung ein Planungsgebiet bzw. einen Planungskorridor.
Kantone Die betroffenen Kantone sind nicht nur Mitglied der Begleitgruppe, sondern sie werden bereits in der Vorbereitungsphase einbezogen. Sie schliessen mit der gesuchstellenden Unternehmung die Koordinationsvereinbarung ab, in der die Planungsziele, die Zuständigkeiten und der zeitliche Ablauf für die weiteren Verfahrensschritte, die Mitwirkung und die Information der Gemeinden sowie das Vorgehen zur Anpassung der kantonalen Planung geregelt werden. Die Kantone sorgen insbesondere auch dafür, dass im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen sowie die Bevölkerung angehört werden.
Interessierte Gemeinden, Private, Organisationen und Verbände Sie können im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren zum Planungsgebiet sowie zum Planungskorridor und der Übertragungstechnologie Stellung nehmen.
Nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG Die Swissgrid AG verantwortet als nationale Netzgesellschaft und Eigentümerin des Schweizer Übertragungsnetzes (Spannungsebenen 220/380 kV) dessen Infrastruktur sowie den Betrieb und die Sicherheit der Anlagen. Das Übertragungsnetz transportiert den Strom von den Produzenten oder aus dem Ausland in die regionalen und lokalen Verteilnetze, von wo er zu den Stromkonsumenten gelangt.
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht unter anderem die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie beaufsichtigt alle Netzbetreiber, insbesondere auch die Swissgrid. Zeichnet sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgungssicherheit ab, schlägt die ElCom dem Bundesrat Massnahmen vor.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) Das ESTI ist im Auftrag des Bundes Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen. Es übernimmt staatliche Aufgaben und kann Verfügungen erlassen.

Beim Sachplanverfahren handelt es sich um ein Behördenverfahren, in dem das Vorhaben möglichst optimal in die Landschaft eingebettet und mit den Anforderungen der Raumplanung und des Umweltschutzes abgestimmt werden soll. Technische und wirtschaftliche Überlegungen werden miteinbezogen. Interessierte Private können im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens Stellung nehmen. Das Sachplanverfahren läuft in mehreren Phasen ab.

Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) - Bild 2 d

Das Ergebnis dieses Verfahrens ist ein Objektblatt, in welchem der Bundesrat einen Planungskorridor für das Leitungsbauvorhaben sowie die anzuwendende Übertragungstechnologie (Freileitung oder Erdkabel) festsetzt. Das Objektblatt ist für die gesuchstellende Unternehmung sowie für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich. Die Entscheide, welche vom Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens getroffen werden, sind nicht anfechtbar.

Nach Abschluss des Sachplanverfahrens kann die gesuchstellende Unternehmung innerhalb des festgesetzten Korridors das konkrete Leitungsprojekt ausarbeiten und das Plangenehmigungsverfahren einleiten.

Unter bestimmten Umständen kann auf die Durchführung eines Sachplanverfahrens verzichtet werden. Das BFE entscheidet über die entsprechenden Ausnahmen von der Sachplanpflicht.

Letzte Änderung 02.10.2023

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