Seit 2007 hatte die Schweiz mit der EU über ein bilaterales Abkommen im Elektrizitätsbereich verhandelt. Das Abkommen sollte den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln und den Zugang zum europäischen Strommarkt absichern. Im Mai 2021 hat die Schweiz die Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen. Dadurch kommt auch das Stromabkommen kurz- bis mittelfristig nicht zustande. Dies weil die EU seit 2012 neue Marktzugangsabkommen, darunter das Stromabkommen, an ein institutionelles Abkommen knüpft. Um die negativen Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens auf die Netz- und Versorgungssicherheit abzufedern, steht die Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid derzeit in Verhandlungen über technische, privatrechtliche Vereinbarungen mit europäischen Übertragungsnetzbetreibern. Ob diese Vereinbarungen realisiert werden können, ist allerdings noch unklar. Auch sind solche Vereinbarungen kein Ersatz für ein Stromabkommen, das ein Ziel des Bundesrates bleibt.
Letzte Änderung 09.11.2022