Abgeltung von Einbussen der Wasserkraftnutzung (VAEW)

Verzichtet ein Gemeinwesen in einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationalem Interesse auf die Wasserkraftnutzung, so kann es eine Teilentschädigung beim Bund beantragen. Hierfür hat der Bundesrat die Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) erlassen. Die Entschädigungen sind an vertraglich vereinbarte Schutzziele geknüpft und werden jährlich ausgerichtet. Das Bundesamt für Energie BFE führt regelmässige Erfolgskontrollen durch.

Das minimale Geodatenmodell legt die Struktur der Geobasisdaten der Schutzgebiete gemäss VAEW fest. In der Dokumentation wird das minimale Geodatenmodell ausführlich erläutert. Das technische Datenmodell in INTERLIS 2.3 und die Geodaten stehen zum Download zur Verfügung.

Fachkontakt
Letzte Änderung 25.09.2018

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/geoinformation/geodaten/wasser/abgeltung-von-einbussen-der-wasserkraftnutzung-vaew.html/