Eine lückenlose Dokumentation der erdverlegten Kabelleitungen in Werkplänen verhindert, dass Leitungen beschädigt werden und damit die Stromversorgungssicherheit gefährdet wird. Die Verordnung über elektrische Leitungen verpflichtet die verantwortlichen Betreiber (Eigentümer, Pächter, Mieter usw.) deshalb, Lage und Verlegungsart ihrer Kabelleitungen zu dokumentieren und diese Unterlagen auf Anfrage berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen.
Das minimale Geodatenmodell «Werkpläne elektrische Kabelleitungen» wurde vom Bundesamt für Energie BFE in Zusammenarbeit mit Werkbetreibern, Kantonen sowie Verbänden erarbeitet.