Baulinien Starkstromanlagen

Eine Baulinie sichert den Raumbedarf für den Betrieb, für die Erneuerung oder für den Ausbau einer Starkstromanlage. Zwischen einer Baulinie und einer Starkstromanlage darf nichts gebaut werden, was den Betrieb, die Erneuerung oder den Ausbau dieser Starkstromanlage beeinträchtigt. Eine Netzbetreiberin kann Baulinien beantragen.

Eine Baulinie kann Grundeigentümer einschränken. Aus diesem Grund sind Baulinien Teil des Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Dieser Datensatz enthält alle gültigen Baulinien. Darin finden sind auch alle beantragten Baulinien, falls der zuständige Kanton für die öffentliche Auflage den ÖREB-Kataster verwendet.

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Letzte Änderung 23.11.2021

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