Die Schweiz bietet dank ihrer Topographie und beträchtlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen ideale Bedingungen für die Wasserkraftnutzung. Nachdem gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Ausbau der Wasserkraftnutzung begonnen hatte, setzte zwischen 1945 und 1970 eine eigentliche Blütezeit ein, während der im Unterland zahlreiche neue Laufkraftwerke und auch die grössten Speicheranlagen erstellt wurden.
Noch zu Beginn der 1970-er Jahre stammten auf der Basis der mittleren Produktionserwartung fast 90% der inländischen Stromproduktion aus Wasserkraft. Dieser Anteil nahm durch die Inbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke bis 1985 auf rund 60% ab und liegt heute bei rund 57.6%. Nach wie vor ist die Wasserkraft damit unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.
Der Bund will mit der Energiestrategie 2050 die durchschnittliche Jahresproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft bis im Jahr 2050 auf 38‘600 Gigawattstunden (GWh) steigern (bis 2035 auf 37‘400 GWh). Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen. Der Bund will die Wasserkraftnutzung mit verschiedenen Massnahmen fördern. Instrumente hierfür sind die Investitionsbeiträge für Neuanlagen und erhebliche Erneuerungen/Erweiterungen von Wasserkraftwerken und die Marktprämie für Anlagen, die am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen. Daneben sind u.a. mit dem Mantelerlass verschiedene Massnahmen geplant, welche die Rahmendbedingungen der Wasserkraft verbessern (einfachere Bewilligungsverfahren, Projektierungsbeiträge, Ziel für Speicherausbau).
Das Bundesamt für Energie befasst sich mit den politischen Aspekten der Wasserkraft (Förderung, Strategien, Perspektiven) sowie mit den technischen und sicherheitstechnischen Aspekten, während das Bundesamt für Umwelt für die Umweltaspekte (Restwasser, Gewässerschutz) zuständig ist.